Neue Geschäftsführerin der BSH Hausgeräte GmbH muss extrem klimaschädliche Kühlgeräteentsorgung stoppen

Berlin (ots) – Vorgänger der neuen BSH Geschäftsführerin Carla Kriwet ist wegen zweifelhafter Entsorgung von Kühlgeräten für vermeidbare Emissionen hunderttausender Tonnen CO2 verantwortlich – Falsche Versprechen von BSH zur Zertifizierung beauftragter Kühlgeräteentsorger – Deutsche Umwelthilfe fordert neutrale und anerkannte Prüfer zur Kontrolle beauftragter Recycler und verpflichtende Vorgabe europäischer Entsorgungsstandards

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert anlässlich des heute stattfindenden Wechsels der Geschäftsführung bei der BSH Hausgeräte GmbH deren zweifelhafte und undurchsichtige Entsorgung extrem klimaschädlicher FCKW-haltiger Kühlgeräte. Vermeidbare Emissionen hunderttausender Tonnen CO2 verantwortete der bisherige Geschäftsführer Uwe Raschke in nur einem Jahr Amtszeit. Von der neuen BSH Geschäftsführerin Carla Kriwet fordert die DUH, Kühlgeräterecycling zur Chefsache zu erklären, die unsachgemäße Entsorgung zu beenden und Recyclingprozesse deutlich zu verbessern.

“Die zur Bosch-Gruppe gehörende BSH Hausgeräte GmbH hat sich dazu verpflichtet, 2020 klimaneutral zu sein. Wir nehmen die neue BSH Geschäftsführerin Carla Kriwet beim Wort: Sie sind dafür verantwortlich, dass die schädlichen Klimagase aus alten BSH Kühlgeräten ordnungsgemäß entnommen und zerstört werden. Machen Sie es besser als Ihr Vorgänger und schützen Sie das Klima. Im letzten Jahr hat die BSH der Deutschen Umwelthilfe zugesagt, nur noch mit zertifizierten Kühlgeräterecyclern zusammenzuarbeiten, die zweifelsfrei vorbildliche europäische Entsorgungsstandards einhalten. Es sind jedoch noch immer nur wenige der Recyclinganlagen, mit denen BSH zusammenarbeitet, zertifiziert. Damit hat sich das Unternehmen unglaubwürdig gemacht”, kritisiert die Stellvertretende Bundesgeschäftsführer der DUH, Barbara Metz.

“Der Kühlgerätehersteller BSH gibt vielen der beauftragten Entsorger einen Freifahrtschein. Offiziell wird die Einhaltung vorbildlicher Entsorgungsstandards eingefordert, aber bei der praktischen Umsetzung nicht so genau hingeschaut. Viele der Anlagenbetreiber lassen sich die Einhaltung von Entsorgungsnormen attestieren, indem sie sich selbst die Prüfer aussuchen. Die ausgewählten Prüfer können in der Regel ihre Unabhängigkeit und ihre ausreichende fachliche Qualifikation nicht nachweisen. Das ist ungefähr so, als würde ein Autofahrer eine Alkoholkontrolle bei sich selbst durchführen. Bei der Kühlgeräteentsorgung in Deutschland gibt es leider einen Kampf um den geringsten Entsorgungspreis und nicht um die größtmögliche Qualität”, sagt der DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft Thomas Fischer.

Notwendig sind neutrale, extern beauftragte und unabhängige Prüfer für Kühlgeräterecyclinganlagen. Sie müssen eine offizielle Zertifizierung vornehmen, dazu ausreichend qualifiziert sein und die Untersuchungsberichte öffentlich zugänglich machen. Der gleiche Prüfer sollte nicht mehr als zwei Jahre hintereinander dieselbe Anlage überprüfen.

BSH legte, auch auf mehrfache Nachfragen der DUH, bisher weder Auditberichte zertifizierter Recycler vor, noch Konformitätserklärungen von Gutachtern, die selbst von Recyclern ausgesucht wurden. Die DUH fordert von der neuen BSH Geschäftsführerin bei der Kühlgeräteentsorgung die vorbildlichen Entsorgungsstandards EN 50625-2-3 und CLC/TS 50625-3-4 verpflichtend vorzugeben und deren Umsetzung durch beauftragte Recycler wirksam zu kontrollieren.

Hintergrund:

Viele ältere Kühlgeräte enthalten noch immer FCKW (Fluorchlorkohlenwasserstoffe), obwohl diese wegen ihrer Schädlichkeit für die Ozonschicht und das Klima schon lange verboten sind. Die im Kühlmittel und der Isolierung enthaltenen FCKW eines Kühlschranks besitzen ein Treibhauspotential von 2,8 Tonnen CO2 und dürfen deshalb auf keinen Fall in die Atmosphäre gelangen. Insgesamt haben die etwa 3 Millionen Kühlgeräte, die jedes Jahr in Deutschland ausgemustert werden, ein Treibhauspotenzial von etwa zwei Millionen Tonnen CO2. Nach dem gesetzlich vorgegebenen Stand der Technik müssen aus alten Kühlgeräten mindestens 90 Prozent der enthaltenen Treibhausgase entnommen werden. Tatsächlich sind es in deutschen Recyclinganlagen aber deutlich weniger, da viele Anlagen FCKW aus der Isolierung der Kühlgeräte nur unzureichend zurückgewinnen und bei der Mengenermittlung fälschlich Wasser als FCKW werten.

Links:

Grafiken, Flyer, Hintergrundpapiere sowie weitere Informationen zur Kühlgeräteentsorgung finden Sie unter: http://l.duh.de/kuehlgeraete (https://www.duh.de/kuehlgeraete/)

Pressekontakt:

Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin
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Thomas Fischer, Leiter Kreislaufwirtschaft
030 2400867-43, 0151 18256692, fischer@duh.de

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