Nüßlein/Maag: Bessere Qualität in der ambulanten Intensivpflege und leichter zugängliche Reha-Leistungen

Berlin (ots) – Selbstbestimmung und Wahlfreiheit bleiben erhalten

Der Deutsche Bundestag beschließt am morgigen Donnerstag das Gesetz zur Stärkung von intensivpflegerischer Versorgung und medizinischer Rehabilitation in der gesetzlichen Krankenversicherung (Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz – GKV-IPReG). Dazu erklären der stellvertretende Fraktionsvorsitzende, Georg Nüßlein, und die gesundheitspolitische Sprecherin, Karin Maag:

Nüßlein: „Eine gute Qualität in der ambulanten intensivpflegerischen Versorgung und die umfängliche Berücksichtigung des Wunsches von Versicherten, an welchem Ort sie diese Versorgung erhalten möchten, sind kein Widerspruch. Wir haben dafür gesorgt, dass es möglich ist nachzubessern, wenn die eigene Wohnung nicht auf Anhieb den Anforderungen an eine gute medizinische und pflegerische Versorgung entspricht. Ebenso wichtig wie die freie Wahl des Leistungsortes ist die Qualität der ambulanten Intensivpflege. Diese verbessern wir mit diesem Gesetz erheblich und beheben damit immer wieder aufgetretene untragbare Missstände in diesem Bereich. Zur Sicherung der Qualität trägt auch bei, dass die außerklinische Intensivpflege nur noch von Ärzten verordnet werden darf, die für die Versorgung von Intensiv-Pflegebedürftigen besonders qualifiziert sind.

Neben der Pflege bringen wir auch Reha-Leistungen deutlich voran. Eine von einem Vertragsarzt verordnete geriatrische Rehabilitation darf nicht mehr von der Krankenkasse in Frage gestellt werden. Die Leistungsdauer einer solchen Reha-Maßnahme wird auf regelmäßig 20 Behandlungstage bei einer ambulanten Reha und drei Wochen bei einer stationären Reha festgelegt.“

Karin Maag: „Mit dem Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz, kurz IPReG, verbessern wir die Qualität in der außerklinischen Intensivpflege nachhaltig. Besonders der geplante Abbau der bisher höheren finanziellen Belastung der Versicherten bei einer stationären Versorgung ist hier ausdrücklich zu begrüßen. Denn damit wird der Zugang zu besonders qualifizierten Pflegeeinrichtungen deutlich erleichtert.

Gleichzeitig bleibt aber auch weiterhin die Möglichkeit erhalten, dem nachvollziehbaren Wunsch von Patienten oder Angehörigen nach einer Versorgung zuhause nachzukommen. Leider mussten wir in der Vergangenheit ja immer wieder Defizite insbesondere in der ambulanten Versorgung feststellen. Solchen Missbrauch wollen wir jetzt endgültig beenden. Ambulante Pflegeanbieter in Wohngruppen sollen auch unangekündigt kontrolliert werden. Künftig muss auch das Entwöhnungspotential bei beatmeten Patienten vor der Verlegung aus dem Krankenhaus und bei jeder ärztlichen Verordnung außerklinischer Intensivpflege erhoben werden.

Wir haben aber auch klargestellt, dass die Feststellung des Medizinischen Dienstes, die medizinische und pflegerische Versorgung am gewünschten Leistungsort sei nicht sichergestellt, keinesfalls automatisch eine Ablehnung des Leistungsanspruchs durch die Krankenkasse an diesem Ort begründet. Vielmehr sind die Beteiligten – Versicherte, Leistungserbringer und Kostenträger – gehalten, alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten auszuschöpfen und die erforderlichen Nachbesserungen vorzunehmen.“

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