POL-WHV: Begleitung des landesweiten Verkehrssicherheitstages 2020 #FAHRsicherRAD – Letzter Beitrag: Handynutzung beim Radfahren (mit Bildern)

Wilhelmshaven. Jever.Varel (ots) –


In den vergangenen drei Wochen widmeten sich die
Verkehrssicherheitsberater der Polizeiinspektion (PI)
Wilhelmshaven/Friesland der Begleitung des landesweiten
Verkehrssicherheitstages, die in diesem Jahr anders als sonst
verlief:

Aufgrund der Corona-Infektionsgefahr erfolgte die landesweite
Absprache, Informationen rund um den ‚Tag der Verkehrssicherheit‘ am
20. Juni 2020 sowie am Tag selbst hauptsächlich digital zu
verbreiten.

Polizeioberkommissarin Tanja Horst (Jever), Polizeioberkommissar
Eugen Schnettler (Varel) und Polizeihauptkommissar Dominik Tjaden
(Wilhelmshaven) sowie Kriminalhauptkommissar Andreas Kreye,
Sachbearbeiter Verkehr der PI Wilhelmshaven/Friesland, informierten
folglich in mehreren Presseinformationen, Beiträgen auf Twitter,
Instagram und auf der Internetseite der Polizeiinspektion
Wilhelmshaven/Friesland rund um das diesjährige Thema
„Fahrradverkehr“.

Nach den Themen Beleuchtung, Abstand, Abbiegen – „Toter Winkel“,
Helme und Airbags, Alkohol und Radwege widmet sich der letzte Artikel
der Fragestellung:

Darf ich mein Handy beim Fahrradfahren benutzen?

Heutzutage sind Handys aus dem alltäglichen Leben nicht mehr
wegzudenken. Sie begleiten uns, wohin wir auch gehen oder fahren.

So verleitet ein Klingeln oder ein Vibrieren unseres täglichen
Begleiters meistens dazu, dass wir das Handy aus der Tasche ziehen
und schnellstmöglich antworten wollen.

„Sind Sie allerdings mit dem Fahrrad oder Pedalec unterwegs, sollte
das Handy auf dem Fahrrad / Pedalec nicht benutzt werden, denn ein
Telefonat sorgt schnell für Ablenkung, beide Hände befinden sich
nicht mehr am Lenkrad und wenn Sie in eine Gefahrensituation kommen,
können Sie nicht mehr schnell genug bremsen oder ausweichen“, erklärt
Dominik Tjaden, Verkehrssicherheitsberater der Polizeiinspektion
Wilhelmshaven/Friesland.

„Deswegen müssen Sie damit rechnen, dass Sie ein Verwarngeld von 55
Euro zahlen müssen, wenn Sie das Handy auf dem Fahrrad benutzen. Bei
Gefährdung steigt die Geldbuße auf 75 Euro, kommt es zum Unfall sogar
auf 100 Euro“, so Tjaden weiter.

Dazu zählt übrigens nicht nur das Telefonieren. Auch Nachrichten
schreiben oder Fotos machen, sowie nur das Handy beim Fahren in der
Hand halten um beispielsweise auf einen Anruf zu warten, kann
ebenfalls mit einem Verwarngeld sanktioniert werden.

Musik hören: Beim Fahrradfahren erlaubt?

Grundsätzlich gilt auch auf dem Fahrrad, dass ein Ohr immer frei sein
muss, um Geräusche im Verkehr wahrnehmen zu können. Zudem müssen sich
beide Hände am Lenker befinden, wodurch es generell verboten ist, das
Handy auf dem Fahrrad zu benutzen. Aber wie verhält es sich, wenn Sie
Musik hören? Auf dem Fahrrad ist dies nicht grundsätzlich verboten.

Wie bereits erwähnt, sollten Sie keine Kopfhörer beim Fahrradfahren
benutzen, da Sie die Umwelt nicht mehr vollständig wahrnehmen können.
Ist ein Ohr allerdings frei, dürfen Sie auf dem Fahrrad auch Musik
hören, oder ein Telefonat führen, wenn Ihr Handy fest in der Tasche
verstaut ist.
„Sie müssen immer darauf achten, dass Sie wenigstens mit einem Ohr
mitbekommen, was sich um Sie herum abspielt, um reaktionsbereit und
mit Umsicht am Straßenverkehr teilnehmen zu können“, appelliert
Dominik Tjaden.

+++ Ihre Ansprechpartner vor Ort +++

Die Verkehrssicherheitsberater bieten eine individuelle Beratung
nicht nur während dieser Aktion sondern ganzjährig an und können nach
wie vor wie folgt kontaktiert werden:

Dominik Tjaden ist telefonisch unter 04421/942-109 bzw. per E-Mail
unter praevention@pi-whv.polizei.niedersachsen.de zu erreichen.

Im Landkreis Friesland stehen Ihnen Tanja Horst unter der Rufnummer
04461/9211-181 und Eugen Schnettler für den Bereich Varel unter der
Rufnummer 04451/923-146 zur Verfügung. Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Wilhelmshaven / Friesland
Pressestelle Wilhelmshaven
Telefon: 04421/942-104
und am Wochenende über 04421 / 942-215
www.polizei-wilhelmshaven.de
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