Brand: Völkermord von Srebrenica bleibt Mahnung und Auftrag zum Handeln / Serbien muss sich zur Verantwortung bekennen – Voraussetzung für Versöhnung

Berlin (ots) – Am 11. Juli vor 25 Jahren fand in Srebrenica der brutale Genozid an mehr als 8.000 Bosniern statt. Dazu erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Menschenrechte und humanitäre Hilfe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Michael Brand:

„Am 11. Juli erinnert die Welt an den Genozid von Srebrenica, bei dem mehr als 8.000 unschuldige Menschen grausam ermordet wurden. Die zivilisierte Welt würdigt die Opfer dieses Massakers – Folge eines von außen in das Land getragenen Krieges. Dessen bittere Bilanz sind über 100.000 Tote, Millionen Verletzte und Vertriebene sowie zehntausende vergewaltigte Frauen. Der Völkermord von Srebrenica ist das größte Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Europa nach dem Zweiten Weltkrieg.

Bis heute sind die physischen und psychischen Verletzungen dieser Aggression gegen ein friedliches Bosnien-Herzegowina nicht verwunden. Das unter politischem Zeitdruck vermittelte Friedensabkommen von Dayton wird von ethno-nationalistischen Politikern in Serbien seit über zwei Jahrzehnten dazu missbraucht, wichtige Schritte in Richtung eines modernen europäischen Staates zu blockieren.

Auch 25 Jahre nach Ende des Krieges versuchen extremistische und nationalistische Politiker noch immer, schwerste Kriegsverbrechen unter den Teppich zu kehren und die Geschichte umzuschreiben. Serbische Politiker, die für die Gräuel verantwortlich waren, leugnen den Völkermord weiterhin.

Am Tag des Gedenkens an den Völkermord von Srebrenica muss sich die Europäische Union darauf besinnen, wofür sie steht – für das friedliche Zusammenleben der Völker. Die Aufarbeitung des Völkermords ist unabdingbare Voraussetzung für Versöhnung, die Einhaltung der Menschenrechte und Wahrheit die Grundvoraussetzung für den Frieden.

Deshalb muss die EU die Menschenrechtslage aller ihrer Beitrittskandidaten mit größter Aufmerksamkeit verfolgen, deshalb muss sie konsequent auf die Einhaltung der Menschenrechte dringen. Sowohl gegenüber Bosnien-Herzegowina als auch gegenüber Kosovo steht die Europäische Union in der Pflicht, die Interessen der dortigen Bevölkerung und vor allem der Opfer brutaler serbischer Kriegsführung zu wahren. Sie darf keines der Opfer vergessen.

Dies ist mehr als ein jährliches Ritual: Es ist eine politische Herausforderung, der sich Europa als ein zivilisierter Kontinent, der die Menschenrechte hochhält, 25 Jahre nach den schrecklichen Ereignissen im Juli 1995 stellen muss.“

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