Zur heutigen Präsentation der Ergebnisse der 2. NAP-Monitorings erklärt die 1. BGA-Vizepräsidentin Ines Kitzing:
Berlin (ots) – „Das Thema Sorgfaltspflicht und Menschenrechte nimmt bei den deutschen Unternehmen einen hohen Stellenwert ein. Dies beweist die breite Beteiligung an der 2. Runde des NAP-Monitorings. Ohne Zweifel sind unsere Unternehmen darum bemüht und daran interessiert, ihre Lieferketten nachhaltig und verantwortungsvoll zu gestalten. Dass jedoch ein zweifelhafter Prozess wie das NAP-Monitoring als Basis für die Entscheidung über gesetzgeberische Maßnahmen in diesem Bereich herangezogen wird, ist für uns mehr als fraglich.“
„Die geplanten Maßnahmen sehen zwar vor, dass Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern ins Visier genommen werden. Im Alltagsgeschäft werden die großen Unternehmen jedoch diesen bürokratischen Druck 1:1 an ihre kleineren Geschäftspartner in der Lieferkette weitergeben. Und dann sind auch deutsche kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) davon betroffen. Der so oft erwähnte „Smart Mix“, den das Gesetz enthalten soll, um beispielsweise genau das zu vermeiden, muss schon sehr „smart“ sein, um dies verhindern zu können. Darüber hinaus sind unsere Unternehmen durch die Corona-Pandemie schon genug gebeutelt. Eine zusätzliche Einführung eines Sorgfaltspflichtengesetz würde unsere KMU an die Grenzen ihrer Belastbarkeit bringen und so die wirtschaftliche Erholung nur hinauszögern.“
Berlin, 14. Juli 2020
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