Datenkrake WhatsApp für Home Schooling und Home Office? / Toplink-Geschäftsführer Weller fordert Integration von Messenger-Diensten in das Telekommunikationsgesetz
Darmstadt (ots) – WhatsApp oder der Facebook Messenger sind die am weitesten verbreiteten Nachrichten-Tools für private Kommunikation. Die Dienste sind jedoch nicht für die Nutzung im Home Schooling oder Home Office geeignet, warnt Jens Weller, Geschäftsführer des Telekommunikations-Anbieters Toplink: „Facebook plant weiterhin, den Messaging-Dienst WhatsApp und Facebook Messenger sowie die Chat-Funktion von Instagram zusammenzulegen. Damit liegen alle Daten auf einer Plattform und sind noch unsicherer als je zuvor.“ Eine dauerhafte Nutzung solcher Tools sei also datenschutzrechtlich höchst bedenklich – und trotzdem akzeptiert. Mit einem Schreiben an alle Schulleiter vom 30. Juni 2020 klärt beispielsweise das Hessische Kultusministerium über die „Kommunikationsstrukturen für den Distanzunterricht“ auf. Mit keinem Wort werden datenschutzrechtliche Belange erwähnt – Schulen haben nahezu freie Hand bei der Wahl von Kommunikationsmitteln. Weller stellt daher eine klare Forderung an die Politik: „Dienste wie WhatsApp müssen als Telekommunikationsdienste eingestuft werden. Dann wäre eine finale Gleichstellung aller Sprachdienste unter dem Telekommunikationsgesetz (TKG) möglich und ebenso eine klare Regelung des Datenschutzes auf hohem Niveau“, so der Toplink-Geschäftsführer.
Cloud Act aushebeln
Der Full-Service-Anbieter aus Deutschland bietet einen Arbeitsplatz zum Mitnehmen – inklusive digitaler Telefonanbindung, Nutzung von Office-Anwendungen und Videokonferenzdiensten. Rechtssicherheit und Datenschutz stehen dabei im Vordergrund. „Die Nutzung von Notlösungen mag im anfänglichen Corona-Vakuum verständlich gewesen sein. Für Schulen muss es aber bedeuten, nach den Sommerferien keine Chat-Tools wie Facebook Messenger oder WhatsApp mehr zu nutzen. Das gilt natürlich auch im Office“, sagt Weller. Die Sorge um Daten betrifft nicht nur die Anbieter selber – sondern auch den Cloud Act. Das US-amerikanische Gesetz verpflichtet amerikanische Anbieter, die Offenlegung von Daten zu ermöglichen – auch dann, wenn diese in Europa gespeichert sind. Die europäischen Standards des Datenschutzes können also weder bei WhatsApp noch dem Facebook Messenger eingehalten werden. Darüber hinaus könne es kaum einen Zwang für Schüler geben, ihre Mobilnummer zu veröffentlichen. Damit sei Cyber-Bullying oder auch gefährlichen Trends wie Sexting Tür und Tor geöffnet, warnt Weller. Mit der Anwendung des Telekommunikationsgesetzes für Messenger-Dienste sei der Cloud Act hingegen auszuhebeln.
Datenschutzkonformität ist keine Herkulesaufgabe
Den mobilen Schreibtisch ermöglicht toplink in mehr als 60 Ländern weltweit und verlängert dazu per SIP-Trunk-Technologie die Telefonschnur in die digitale Welt. Jederzeit können von Office-Anwendungen bis sicheren Videokonferenzen und Chat-Werkzeugen alle Features für den mobilen Arbeitsplatz zusätzlich gebucht werden – und das komplett datenschutzkonform. „Unternehmen und Institutionen stehen nach wie vor unter hohem Druck zu alternativen Kommunikationsstrukturen. Dieser Druck wird auch durch die zu erwartende Corona-Entwicklung in der zweiten Jahreshälfte nicht abnehmen. Datenschutzkonformität ist dabei keine Herkulesaufgabe, sondern eine Pflicht und Verantwortung für Unternehmen und Politik“, so Jens Weller von toplink.
Die toplink GmbH (www.toplink.de (http://www.toplink.de)) ist der Betreiber eines der größten Cloud-Telefonsysteme in Deutschland (Telefonieren übers Internet). Als Full-Service-Dienstleister bietet toplink sämtliche Komponenten für eine sichere Internet-Telefonie (Voice over IP, VoIP) oder All-IP-Strategie, von der Internetanbindung über den IP-Telefonanschluss (SIP-Trunk) und die Cloud-Telefonanlage bis hin zu Skype for Business. Alle Dienste werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben und unterliegen den deutschen Datenschutzbestimmungen. toplink bietet als einziges Unternehmen in Deutschland verschlüsselte Anschlüsse für den Betrieb und die Nutzung von Microsoft Skype for Business an. toplink ist ein von der Bundesnetzagentur genehmigter Teilnehmernetzbetreiber mit einem Next-Generation-Netzwerk (NGN), über das Telefonanschlüsse in über 60 Ländern bereitgestellt werden. toplink ist einer der wenigen Anbieter in Deutschland, der alle Kundenanschlüsse automatisch und permanent vor Gebührenmissbrauch schützt. Neben den Lösungen für Großunternehmen und Mittelständler bietet toplink unter www.toplink-xpress.de (http://www.toplink-xpress.de) ein Online-Portal für Selbstständige, Freiberufler und Kleinunternehmen an, über das sich vollautomatisiert ein IP-basierter Telefonanschluss einrichten lässt.
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