HZA-OS: Vielfältiger Sozialleistungsmissbrauch und Schwarzarbeit in allen Facetten; Osnabrücker Zoll leitet Ermittlungsverfahren ein
Osnabrück (ots) – Nach monatelangen Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Osnabrück wurden gegen Inhaber und Beschäftigte eines Gaststättenbetriebes aus der Obergrafschaft Bentheim Strafverfahren wegen Hinterziehung von Sozialabgaben und Betruges eingeleitet.
Begonnen hatten die Ermittlungen bereits im Jahr 2019. In einer Dursuchungsaktion beim Beschuldigten im Juni diesen Jahres, aufgrund von Beschlüssen des Amtsgerichts Osnabrück, beschlagnahmten die Fahnder dabei umfangreiche Beweismaterialien und führten Vernehmungen von Arbeitskräften durch. Zudem wurden längerfristige Observationen im Bereich des Betriebes durchgeführt.
Dabei stellte sich heraus, dass zwischen November 2017 und Dezember 2019 das eingesetzte Personal in dem Imbissbetrieb überwiegend schwarz beschäftigt war. So bezogen einige Arbeitnehmer Arbeitslosengeld II und gaben beim Sozialleistungsträger an, dass sie ein monatliches Einkommen von 100 Euro erhalten. In Wirklichkeit arbeiteten sie teilweise 250 Stunden im Monat. Was bei einem Mindestlohn aus dem Jahre 2018 einen Monatslohn von rund 2.210 Euro entsprechen würde. Die hierfür erforderlichen Sozialversicherungsabgaben sind vom Arbeitgeber nicht abgeführt worden. Wie die Zöllner weiterhin ermittelten, besteht der Verdacht, dass der Betrieb vom Inhaber formell geführt worden ist, während alle unternehmerischen Entscheidungen von dem Vater getroffen wurden, der das Unternehmen in finanzieller, organisatorischer und personeller Hinsicht vermutlich leitete. Zudem war der Vater selbst bei dem Imbissbetrieb als geringfügig Beschäftigter zur Sozialversicherung angemeldet und bezog gleichzeitig Leistungen vom Jobcenter. Dem Leistungsträger hatte er mitgeteilt, dass er dort ein monatliches Einkommen in Höhe von 100 Euro erhält.
Die Ermittler leiteten gegen den Inhaber ein Ermittlungsverfahren wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt ein. Gegen drei seiner Arbeitnehmer sind Strafverfahren wegen Betruges eingeleitet worden, da sie Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts zu Unrecht aufgrund falscher Angaben bezogen haben.
Das Ermittlungsergebnis wird in Kürze der Staatsanwaltschaft Osnabrück vorgelegt.
1 Bilddatei: Quelle Hauptzollamt Osnabrück
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