Leikert/Frei: Kampf gegen sexuellen Kindesmissbrauch entschlossen vorantreiben / Impulse der EU-Kommission wichtig für die Verbesserung des Kinderschutzes in Europa

Berlin (ots) – Die Europäische Kommission hat am heutigen Freitag im Rahmen ihrer Strategie für die Sicherheitsunion einen Aktionsplan für den Kampf gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern vorgestellt. Dazu erklären die stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Katja Leikert und Thorsten Frei:

Katja Leikert: „Wir möchten ein Europa, in dem das Wertvollste, was wir haben – unsere Kinder -, sicher und geschützt sind. Die heute von der EU-Kommission verabschiedete Strategie für den Kampf gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern ist ein wichtiger Schritt, um die drei Säulen, Prävention, Strafverfolgung und Opferhilfe zu stärken.“

Thorsten Frei: „Es ist gut und richtig, dass sich nun auch die EU-Kommission des Kampfes gegen den sexuellen Kindesmissbrauch annimmt. Denn jeder einzelne Fall steht für unendliches Leid, für ein furchtbares Kinderschicksal. Wichtig ist, dass sich die EU-Kommission auf solche Projekte konzentriert, die einen europäischen Mehrwert versprechen.

Wir begrüßen es ausdrücklich, wenn die EU-Kommission nun ebenfalls ein europäisches Pendant zu dem Erfolgsmodell des amerikanischen National Center for Missing and Exploited Children (NCMEC) entwickeln will. Diesem Zentrum verdankt Deutschland tausendfache Hinweise, die zur Enttarnung von Kinderschändern führen. Wichtig dabei ist: Die Internetanbieter müssen verpflichtet werden, bei Verdacht auf sexuellen Kindesmissbrauch nicht nur die IP-Adressen an die Ermittler weiterzuleiten, sondern auch die Bestandsdaten, die zur Identifizierung der Täter führen, etwa Kreditkartennummer, E-Mail-Adresse und Handynummer. Hier muss klar sein: Datenschutz darf nicht vor Kinderschutz gehen.

Zusätzlich bedarf es aber weiterer Schritte: Die Bundesjustizministerin muss die deutsche EU-Ratspräsidentschaft nutzen, um die Ermittler in ihrer Kooperation zu stärken. Die Regelungsvorschläge zur E-Evidence, die die grenzüberschreitende Strafverfolgung erleichtern sollen, liegen seit 2018 auf dem Tisch und werden bislang nur zögerlich verhandelt. Doch nur, weil die Täter grenzüberschreitend unterwegs sind, dürfen den Ermittlern nicht die Hände gebunden sein.

Ganz entscheidend ist: Die Ermittler müssen rechtssicher vom Instrument der Vorratsdatenspeicherung Gebrauch machen können. Denn Ermittler bestätigen immer wieder, dass nichts für die Enttarnung von Kinderschändern so wirksam sei wie diese temporär begrenzte Datensicherung. Derzeit ist diese Speicherpflicht in Deutschland aus Rücksicht auf frühere europäische Rechtsprechung ausgesetzt. Allein im Jahr 2017 konnten deshalb in 8.400 Fällen von Kinderpornografie und sexuellem Missbrauch Kinder aus Datenschutzgründen nicht vor ihren Peinigern geschützt werden. Das ist – bei allem Respekt vor den Datenschutzinteressen – menschlich eine Katastrophe.“

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