BDK: Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität. Tausende zusätzliche Strafverfahren für Mecklenburg-Vorpommern erwartet

Mecklenburg-Vorpommern (ots) – „Das Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität wird massive Auswirkungen auf die Kriminalpolizei in Mecklenburg-Vorpommern haben. Wir gehen davon aus, dass ähnlich wie in Hamburg mit bis zu 4.000 zusätzlichen Strafverfahren zu rechnen sein wird. Wenn man den Empfehlungen des Bundesrates folgt, dann noch wesentlich mehr. Man denke dabei auch an anschließende Durchsuchungsmaßnahmen, die vermutlich ebenfalls in hoher Anzahl durchgeführt werden müssen. Über die Auswertung der (digitalen) Beweismittel wollen wir lieber noch gar nicht sprechen. Bis heute sind keinerlei Stellungnahmen der Landesregierung bekannt, die diese Umstände benennen und Lösungen aufzeigen. Eine kommentarlose Übernahme der Verfahren auf das bestehende Personal unter teilweise prekärer Ausstattung kann der BDK M-V nicht mittragen.“, so der kommissarische Landesvorsitzende Eike Bone- Winkel.

Das neue Gesetz wirft eine Reihe von Fragen und Problemstellungen für die Polizei auf:

Wie intensiv werden die Ermittlungen sein?

Die Kriminalpolizei ist schon heute in vielen Arbeitsbereichen mit „Fällen“ stark überlastet und der Aktenstapel von vielen Kolleg*innen wird nicht kleiner, sondern im Gegenteil immer größer. Daher fragen wir uns berechtigterweise, wie intensiv die Ermittlungen sein werden, wenn eine überlastete Kollegenschaft noch mehr Fälle von sozialen Netzwerken dazubekommt, ohne dass ein nennenswerter Stellenzuwachs in der Kriminalpolizei insgesamt erkennbar ist.

Welche fachlichen Voraussetzungen sind erforderlich?

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es selbstverständlich Kolleg*innen, die eine hohe Kompetenz in Sachen IT-Technik und IT-Rechtskenntnis haben und technische Spuren fachkundig analysieren können und daraus zielsichere Ermittlungen folgen. Doch leider noch viel zu wenige. Diese Fertig- und Fähigkeiten sind zur Bearbeitung solcher Fälle und erfolgreichen Identifizierung von Tätern, die strafbare Inhalte veröffentlichen, essentiell und der Schlüssel zum Erfolg.

Benötigen wir weitere Auswertekapazitäten?

Neben einer guten Rechtskenntnis, wie man im Internet ermitteln darf und wie nicht, ist eine technisch gute Ausstattung und eine effiziente Verwaltung der Daten zwingend notwendig. Das heißt, dass alle, die in ihren Ermittlungen mit dem Internet in irgendeiner Weise Berührung haben (das dürften die meisten Ermittler*innen sein) einen eigenen frei konfigurierbaren und leistungsstarken Internet-Rechner benötigen. Doch weit gefehlt. Teilweise müssen sich mehrere Kolleg*innen einen Internetrechner teilen und können nicht gleichzeitig recherchieren, geschweige denn Tools und Software installieren.

Dazu der komm. Landesvorsitzende:

„Tiefergehende intensive Ermittlungen sind unter diesen Umständen wohl eher nicht zu erwarten. Weder haben wir in ausreichender Anzahl durchgehend qualifiziertes Personal , noch sind die Arbeitsplätze nach den Erfordernissen der Ermittler*innen vorhanden. Wenn die Politik es tatsächlich ernst meint mit der Bekämpfung von Rechtsextremismus, Hasskriminalität und Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung mittels Internet, muss schnell gehandelt werden. Ein „weiter so“ und eine Übernahme neuer Aufgaben auf das schon heute zum Teil stark belastete Personal wird der BDK nicht akzeptieren können.“

Und weiter: „Die Argumente für einen eigenständigen Kripo-Studiengang liegen seit Jahren auf dem Tisch. Das bis heute andauernde Wegwischen dieser Thematik wird durch neue Regelungen und veränderte Rechtslagen von Tag zu Tag schwieriger.“

Forderungen des BDK M-V:

– Mindestens 50 weitere Stellen für die Kriminalpolizei M-V zur
Bekämpfung des Rechtsextremismus, der Hasskriminalität und
Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung mittels Internet
– Notwendige Fachausbildung für Kripobeamt*innen im Bereich der
Internetkriminalität
– Weitere finanzielle Zulagen
– Gewährleistung der notwendigen technischen Ausstattung Darüber hinaus:

– Eine Schwerpunkt-Staatsanwaltschaft in M-V zur Bekämpfung des
Rechtsextremismus, der Hasskriminalität und Straftaten gegen die
sexuelle Selbstbestimmung mittels Internet, um Verfahren zu
bündeln und Zusammenhänge zu erkennen Rückfragen bitte an:

Marco Limbach
Pressesprecher BDK M-V
Mail: Marco.Limbach@bdk.de
Tel: +49 152 33778991


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