HZA-LÖ: Freiheitsstrafen auf Bewährung für zwei Freiburger Unternehmer
Freiburg (ots) – Wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt wurden die 50 und 55 Jahre alten Geschäftsführer zweier Freiburger Reinigungsunternehmen vom Landgericht Freiburg zu Freiheitsstrafen von elf Monaten bzw. zwei Jahren verurteilt. Deren Vollstreckung wurde jeweils zur Bewährung ausgesetzt. Die Urteile sind inzwischen rechtskräftig. Eine Ermittlungsgruppe der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Lörrach hatte nachweisen können, dass die beiden Männer über einen Zeitraum von mehr als vier Jahren in enger Zusammenarbeit mehrere Arbeitnehmer ohne Anmeldung zur Sozialversicherung beschäftigt und diese schwarz bezahlt hatten. Zur Deckung dieser Ausgaben fingierten sie Rechnungen über nie erbrachte Leistungen selbst gegründeter und erfundener Subunternehmen an die eigenen Firmen und verbuchten deren angebliche Begleichung als Zahlungsausgang. Den ermittelnden Zöllner war schnell klar, dass die von den beiden Unternehmen erzielten hohen Umsätzen niemals von den vergleichbar wenigen, offiziell angemeldeten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern hätten erbracht werden können. Die Täuschungen des älteren der beiden Unternehmer, dem 65 Einzelvergehen vorzuwerfen waren, hatte den Sozialversicherungen einen Schaden in Höhe von mehr als 950.000 Euro zugefügt. Immerhin elf Vergehen mussten dem 50Jährigen zur Last gelegt werden. Er hatte einen Sozialversicherungsschaden in Höhe von 46.000 Euro verursacht. Die Bewährungsauflagen sahen eine Schadenswiedergutmachung in Höhe von 90.000 bzw. 30.000 Euro vor, die beide Männer erfüllen konnten. Dazu kommt aber für beide noch die Rückzahlung der hinterzogenen Beiträge.
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