ZOLL-S: Über vier Jahre Haft für Marihuanaschmuggler
Stuttgart/Freiburg/Konstanz/Leipzig (ots) – Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Konstanz und des Zollfahndungsamts Stuttgart
Über vier Jahre Haft für Marihuanaschmuggler
Konstanz/Freiburg/Leipzig
Es hätte aus dem Drehbuch eines „Tatort“ stammen können, was ein 43-jähriger Familienvater aus Leipzig sich einfallen ließ, um 18 Kilogramm Marihuana unbehelligt nach Deutschland einzuschmuggeln. Den Deal fädelte er im Frühjahr 2020 persönlich in Spanien ein, wo er das Marihuana zunächst als harmlos erscheinende Beiladung einem Spediteur übergab. Die beiden vereinbarten, dass die zwei Kartons bei Bekannten des Spediteurs in Leipzig deponiert würden, wo sie dann ein Freund des Leipzigers abholen solle. Nichts ahnend schickte der Spediteur den Transport mit seinem Aushilfsfahrer, einem in Spanien lebenden deutschen Rentner, auf die Reise. Diese endete jedoch zunächst auf der B31 nahe Donaueschingen im Schwarzwald-Baar-Kreis. Dort kontrollierten Beamte des Hauptzollamts Singen die Ladung und entdeckten das Marihuana. Sie verständigten das Zollfahndungsamt Stuttgart, das die weiteren Ermittlungen übernahm. Der Fahrer setzte seine Reise – natürlich ohne Rauschgift, aber mit zwei identischen Kartons – fort, während am Zielort Leipzig die Ermittlungen mit Unterstützung der dortigen Zollfahndung auf Hochtouren liefen. In Leipzig wurden die Kartons bei den Bekannten des Spediteurs, einem ebenfalls ahnungslosen älteren Rentner-Ehepaar, abgeladen. Im weiteren Verlauf konnten die Zollfahnder dann einen Mann feststellen, der diese Kartons abholte und mittels Taxi zu einem ehemaligen Industrieviertel am Rande Leipzigs brachte. Dort traf er sich mit einem weiteren Mann zum Abladen der Kartons, woraufhin die Festnahme der beiden erfolgte. Die Freiburger Ermittler fanden Folgendes heraus: Bei dem Abholer der Kartons handelte es sich um einen weiteren 43-jährigen Mann aus Leipzig. Dieser hatte sich auf eine Annonce hin gemeldet, wonach „Hilfe zum Transport von zwei Paketen“ gesucht worden war. Es stellte sich heraus, dass der Familienvater und Drahtzieher der Lieferung sich unter falschen Personalien, Mail-Accounts und Telefonnummern einen Unbeteiligten gesucht hatte, der gegen eine finanzielle Entlohnung den gefährlichen Transport des Marihuanas durch die Stadt Leipzig übernahm. Am geplanten Abladeort war der Auftraggeber dann unvermittelt mit diesem Kurier zusammengetroffen, um die Ware zu übernehmen. Der Kurier hatte keine Ahnung vom Inhalt der Kartons gehabt. Dies schützte ihn jedoch zunächst nicht vor der Festnahme. Auch der Fahrer des Taxis, das sich der Kurier mangels eigenem Fahrzeug angemietet hatte, geriet kurzfristig ins Visier der Zollfahnder. Aufgrund des Drogenfundes im Schwarzwald wurde das Verfahren nun beim Landgericht Konstanz verhandelt. Am 03. August verhängten die Richter eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten gegen den Angeklagten. Erschwerend bewerteten sie bei ihrer Urteilsfindung den Umstand, dass der Leipziger fünf ahnungslose Menschen in seine kriminellen Machenschaften involviert hatte, die dadurch selbst in den Verdacht geraten waren, gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen zu haben.
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