Bayerische Grenzpolizei: Für CSU-Fraktion verfassungsgemäß und Erfolgsmodell

München (ots) – Die Bayerische Grenzpolizei auf dem Prüfstand: Der Bayerische Verfassungsgerichtshof beschäftigt sich morgen in mündlicher Verhandlung mit der Frage, ob die Einführung der Bayerischen Grenzpolizei und ihre Befugnisse mit der bayerischen Verfassung vereinbar sind. Dagegen geklagt hatten die Grünen.

Für die CSU-Fraktion steht fest, dass die angegriffenen Regelungen im Polizeiorganisationsgesetz (Art.5 POG) und Polizeiaufgabengesetz (Art.29 PAG) nicht gegen die Bayerische Verfassung verstoßen.

Dazu erklärt Tobias Reiß, Parlamentarischer Geschäftsführer und Prozessbevollmächtigter der CSU-Fraktion: „Für uns steht fest, dass wir die Grenzpolizei brauchen und sie ein absolutes Erfolgsmodell ist. Sie macht Bayern sicherer. Seit ihrer Einführung konnten bereits mehr als 25.000 Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Grenzbereich festgestellt und geahndet werden.“

„Die grenzpolizeilichen Aufgaben, die sie wahrnimmt, werden ausschließlich im Einvernehmen mit dem Bund und mit Zustimmung des Bundesinnenministeriums ausgeführt. Insofern gibt es hier keine Verstöße gegen Kompetenzen des Bundes.“

„Dass die Grünen die Abschaffung unserer Grenzpolizei fordern, zeigt einmal mehr, dass ihnen die Sicherheit unserer Bürger in Bayern nicht am Herzen liegt. Offenbar wollen sie kriminelle Schleuserbanden ebenso wenig stoppen wie international operierende Verbrecherbanden.“

Die Regelungen zur Bayerischen Grenzpolizei waren mit den Stimmen der Regierungsfraktion im Mai und Juli 2018 im Bayerischen Landtag verabschiedet worden.

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