Arbeitgeber lehnen Kopplung des Kurzarbeitergeldes an Weiterbildung ab

Düsseldorf (ots) – Wirtschaftsvertreter haben Pläne der Koalition scharf kritisiert, die Verlängerung des Kurzarbeitergeldes an Weiterbildungsangebote der Unternehmen für ihre Mitarbeiter zu koppeln. „Die Lufthoheit über die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter muss bei den Betrieben liegen. Der Staat darf das nicht verordnen, auch nicht mit Hilfe von eindeutigen finanziellen Anreizen“, sagte Steffen Kampeter, Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände, der Düsseldorfer „Rheinischen Post“ (Donnerstag). Auch der Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands Deutschland (HDE), Stefan Genth, sagte der Zeitung: „Die Verlängerung des Kurzarbeitergeldes ist zwingend erforderlich gerade im Einzelhandel. Die Zahlung der Sozialbeiträge an die Bedingung der Weiterbildung von Mitarbeitern zu koppeln, ist aber mittelstandsfeindlich, weil das so schnell gar nicht realisierbar wäre.“ Die Koppelung an die Weiterbildung würde „nach hinten losgehen“, so Genth. „Viele Arbeitgeber sähen sich dann gezwungen, ihre Mitarbeiter lieber zu entlassen.“ In der Unionsfraktion gibt es jedoch Überlegungen, die Übernahme von 100 Prozent der Sozialbeiträge für die Kurzarbeiter durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) künftig nur noch dann zu gewähren, wenn ein Unternehmen seinen Mitarbeitern Weiterbildungsangebote macht. Die Verlängerung der Bezugszeit des Kurzarbeitergeldes soll am 25. August im Koalitionsausschuss beschlossen werden.

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