Schön: Zusätzliche Corona-Hilfen für gemeinnützige Organisationen können jetzt endlich beantragt werden

Berlin (ots) – 100 Millionen Euro-Sofortprogramm steht bereit

Weitere finanzielle Unterstützung für gemeinnützige Organisationen können ab dem 1. September beantragt werden. Dazu erklärt die Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Nadine Schön:

„Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat sich vehement für die weitere finanzielle Unterstützung gemeinnütziger Organisationen in der Corona-Krise eingesetzt. Gemeinnützige Verbände und Organisationen sind unverzichtbar für unsere Gesellschaft. Sie sind – wie wir alle – von der Corona-Krise betroffen und haben große Sorgen um ihre Existenz.

Neben dem KfW-Kreditprogramm und den Überbrückungshilfen des Bundeswirtschaftsministeriums hat der Deutsche Bundestag auf Druck von CDU/CSU weitere 100 Millionen Euro für die finanzielle Unterstützung bereitgestellt. Die Förderrichtlinien und die Antragsformulare sind ab sofort auf der Homepage des Bundesfamilienministeriums zu finden unter: http://ots.de/CLmC0e

Mit dem Geld, das ab dem 1. September 2020 beantragt werden kann, werden Jugendverbände, Träger der Kinder- und Jugendarbeit einschließlich ihrer Eichrichtungen, Träger des internationalen Jugendaustauschs sowie Jungendherbergen und Schullandheime in der Corona-Pandemie unterstützt.

Wir freuen uns, dass wir mit diesem Sonderprogramm die Unterstützungsangebote für die Einrichtungen aus dem Kinder-, Jugend- und Familienbereich, die durch die Überbrückungshilfen oder das KFW-Kreditprogramm bereitgestellt wurden, sinnvoll ergänzen können.“

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