POL-H: 34 mündliche Verwarnungen bei der Auftaktveranstaltung der Polizei und des ADFC
Hannover (ots) – In der ersten Septemberwoche dreht sich alles im Stadtgebiet Hannover um die Sicherheit von Radfahrenden. Beamtinnen und Beamte der Polizeiinspektion (PI) Hannover führen die Kontrollen von Verstößen gegenüber und von Radfahrenden durch. Dabei geht es unter anderem um die Einhaltung des seitlichen Mindestabstands. Die Präventionswoche wurde am Montag, 31.08.2020, mit einer gemeinsamen Aktion der PI Hannover und des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC) Region Hannover e.V. eingeläutet.
Mit einer Poolnudel als Abstandshalter ausgestattet, radelten die ADFC-Mitglieder auf einem markierten Schutzstreifen die Podbielskistraße entlang. So wurden die gesetzlich vorgeschriebenen 1,50 Meter von den fahrenden Pkw zu den Fahrrädern veranschaulicht. „Der Abstand ist gut und wichtig, denn zu eng überholende Autos und Lkw sind für Radfahrende häufig gefährlich und immer sehr unangenehm“, weiß Annette Teuber vom ADFC Region Hannover.
Polizeibeamtinnen und -beamte der PI Hannover sprachen bei der Aktion Autofahrende an, die Fahrräder ohne Mindestabstand überholten, und klärten sie unter anderem über die Rechtslage und die Folgen ihres Handelns auf. „Manchmal haben Autofahrende das Gefühl, dass die Radler nicht weit genug rechts fahren, aber oftmals keine Vorstellung von den Ängsten und Nöten, welchen sich diese bei zu dichtem Überholen gegenübersehen“, betonte Thomas Kliewer, Sachbearbeiter Verkehr der PI Hannover.
Aber auch Radfahrende müssen einen Mindestabstand einhalten, nämlich beim Vorbeifahren an haltenden oder parkenden Kraftfahrzeugen. „Dieser sollte einen Meter betragen. Sonst bringen sie sich selbst in Gefahr“, betonte Kliewer und verwies auf Dooring-Unfälle (englisch „door“). So werden Verkehrsunfälle genannt, bei denen Autofahrende durch das Öffnen der Autotür Radfahrende zum Sturz bringen. 2018 gab es in Hannover 65 derartige Unfälle, 2019 verzeichnete die Polizei 59 und 2020 gab es bisher 20 Unfälle.
Insgesamt wurden bei der etwa einstündigen Präventionsaktion 34 Gespräche durchgeführt, die meisten Autofahrenden zeigten sich einsichtig. „Mit dieser Aktion sollten alle am Verkehr Teilnehmenden für das Thema sensibilisiert und das gegenseitige Verständnis erhöht werden“, betonte Kliewer.
Und wenn es am Montag zunächst bei aufklärenden Gesprächen und mündlichen Verwarnungen blieb, werden die Kontrollmaßnahmen diese Woche fortgesetzt und ausgeweitet. An 20 Kontrollstellen im gesamten Stadtgebiet werden Verstöße gegenüber und von Radfahrenden geahndet. So wird zum Beispiel ein Verstoß gegen den Seitenabstand mit mindestens 30 Euro geahndet. Bei grob verkehrswidrigem oder rücksichtslosem Überholen kann es aber auch eine Straftat nach § 315 c StGB sein und den Führerschein kosten. /nash, ram
Allgemeine Hintergrundinformationen
Am 28.04.2020 trat eine Straßenverkehrsordnungsnovelle (StVO-Novelle) in Kraft, welche unter anderem die Radfahrenden besser im Straßenverkehr schützen soll. So ist nunmehr auch das Halten auf einem Schutzstreifen untersagt und nicht wie bisher nur das Parken (länger als drei Minuten halten oder Fahrzeug verlassen). Damit sollen gefährliche Ausweichmanöver für Radfahrende verhindert werden.
Ebenfalls wurde mit der StVO-Novelle geregelt, dass beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von Fußgänger oder Radfahrer der ausreichende Seitenabstand innerorts mindestens 1,5 Meter und außerorts mindestens zwei Meter beträgt.
Zahlen
2018 gab es im Stadtgebiet Hannover 1.657 Verkehrsunfälle mit Radfahrenden, wobei 1.339 Personen verletzt wurden. 2019 verzeichnete die Polizei 1.449 Verkehrsunfälle mit 1.122 verletzten Radfahrenden. In diesem Jahr gab es bisher 1.050 mit 874 verletzten Radfahrenden. Diese Zahl ist unter anderem auf den durch Corona bedingten höheren Anteil an Radfahrenden zurückzuführen.
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