zur Corona/NRW/Schulen/Maskenpflicht
Köln (ots) – Vertretbare Entscheidung
Raimund Neuß zur Aufhebuung der Maskenpflicht im Unterricht
Die NRW-Landesregierung kann es nur falsch machen. Als sie die Maskenpflicht im Unterricht einführte, jammerten Schüler- und Elternvertreter über eine derartige Zumutung. Jetzt, wo die Regelung ausläuft, warnen die Kinderärzte vor Infektionsrisiken. Nun war die Vorgabe nie auf Dauer angelegt. Genauso wenig übrigens wie in Bayern, wo zwei Wochen Maskenpflicht nach Ferienende gelten. Nach diesen zwei Wochen soll die Pflicht nur dort bleiben, wo es mehr als 35 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner in sieben Tagen gibt. In Bayern wäre dies derzeit im Kreis Rosenheim erfüllt, in NRW nirgendwo.
Was Bayern aber besser macht: Schon vor Ferienende erhielten die Schulen eine klare Ansage, nach welchen Kriterien über ein lokales Fortgelten der Maskenpflicht entschieden werden soll. NRW ließ diese Frage offen und überrumpelte die Schulen dann mit einer Entscheidung, die erst gestern Nachmittag näher erläutert wurde.
Vertretbar ist sie trotzdem. Auch wo keine Maske getragen werden muss, sind Schulen nicht zu Corona-Brennpunkten geworden. Wichtiger dürfte es sein, Unterricht und Pausen so zu planen, dass sich Schüler verschiedener Klassen möglichst nicht begegnen – und Lehrer regelmäßig zu testen.
Eine für Kinder so einschränkende Vorgabe wie das ununterbrochene Maskentragen sollte nicht länger gelten als nötig. Wenn einzelne Schulträger die Lage an ihren Schulen anders bewerten, dann bleibt ihnen das ja unbenommen.
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