HZA-LÖ: 58jährige Freiburgerin betrügt Jobcenter
Freiburg (ots) – Weil sie sich von September 2018 bis Ende Juni 2019 trotz Lohnbezugs weiterhin vom Jobcenter Freiburg mit Arbeitslosengeld II in Höhe von insgesamt 6.000 Euro unterstützen ließ, verhängte das Amtsgericht Freiburg im Juli gegen eine 58jährige Freiburgerin eine Geldstrafe in Höhe von 1.200 Euro. Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Lörrach hatten den Betrug durch einen Abgleich der Daten des Jobcenters und des Rentenversicherungsträgers festgestellt. Die beiden aufeinanderfolgenden, verantwortlichen Arbeitgeber der Frau waren ihren Verpflichtungen also nachgekommen. In den Anträgen auf Sozialhilfe hatte die Beschuldigte erklärt, eine Arbeitsaufnahme sofort anzuzeigen. Die zu Unrecht bezogene Sozialhilfe muss sie dem Jobcenter selbstverständlich zurückbezahlen. Der Strafbefehl ist inzwischen rechtskräftig.
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