BGA: Großhandelsentwicklung gibt Anlass zu gedämpftem Optimismus
Berlin (ots) – „Nach dem massiven Einbruch der Großhandelsumsätze im Frühjahr scheint die Talsohle erreicht, ja sogar durchschritten zu sein. Die Stimmungsaufhellung und steigende Aufträge im besonders gebeutelten Produktionsverbindungshandel, der Indikator für Produktion und Export und damit für die gesamtwirtschaftliche Entwicklung ist, geben Anlass zu verhaltenem Optimismus. Entscheidend wird dabei sein, dass es weiter gelingt, die Pandemie konsequent einzudämmen und zugleich möglichst abgestimmt an weiteren Lockerungen zu arbeiten. Ebenso müssen aber auch die Angebotsbedingungen hierzulande verbessert und strukturelle Defizite angegangen werden, die unternehmerisches Handeln beschränken, damit der schnelle Wiederaufstieg gelingen kann.“ Dies erklärt Ines Kitzing, 1. Vizepräsidentin des Bundesverbandes Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA), zu der heute vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Umsatzentwicklung im Großhandel.
Die Umsätze im Großhandel lagen im zweiten Quartal 2020 nominal um 6,2 Prozent und real um 2,6 Prozent unter dem Vorjahresquartal. Nach den beiden kräftigen Umsatzeinbrüchen in den Monaten April und Mai hat sich nach vorläufigen Zahlen der Umsatz im Juni wieder gefangen. Gegenüber dem Vormonat sind die Umsätze nominal um 4,0 Prozent und real um 3,4 Prozent gestiegen, liegen allerdings damit immer noch um 3,9 Prozent unter dem Niveau vom Februar, also dem Monat vor den Einschränkungen durch die Corona-Pandemie. Besonders betroffen ist der Großhandel mit Rohstoffen, Halbwaren und Maschinen (Produktionsverbindungshandel), der im zweiten Quartal 2020 nominal 10,3 Prozent und real 3,4 Prozent weniger als im Vorjahresquartal umsetzte.
„Die ersten Signale für eine Besserung sollten nicht zu einer Überbewertung verleiten. Die Lage ist zu volatil und muss daher durch die Sicherstellung der Unternehmensliquidität in der Erholungsphase abgesichert und gestärkt werden. Dazu zählen auch die noch ausstehenden Schritte bei der Unternehmensbesteuerung zur Stärkung der Eigenkapitalbasis“, so Kitzing abschließend.
28, Berlin, 2. September 2020
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