HZA-R: Sozialversicherungsbeiträge von über 185.000 Euro nicht abgeführt Unternehmer zu Freiheitsstrafe verurteilt
Regensburg (ots) – Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Regensburg – Dienstort Weiden führten dazu, dass ein in München ansässiger Unternehmer aus der Baubranche vom Amtsgericht München zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr, ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt wurde.
Der Geschäftsmann unterließ es, noch bevor die Corona-Krise die gesamte Wirtschaft zum Stillstand brachte, über einen Zeitraum von zwei Jahren, in insgesamt 25 Fällen, die in seinem Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer ordnungsgemäß bei den für den Einzug von Sozialabgaben zuständigen Stellen, unter Angabe der tatsächlichen Bruttolöhne, anzumelden.
Die auf diese Löhne entfallenden Beiträge zu den Sozialversicherungen wurden von dem Firmeninhaber nicht fristgerecht abgeführt. Zum Teil wurde den Arbeitnehmern der ihnen zustehende Lohn auch „schwarz“ ausbezahlt.Dabei ging der Beschuldigte systematisch vor.
Die vorenthaltenen Beiträge zur Sozialversicherung belaufen sich auf ca. 186.000 Euro. Das Amtsgericht München ordnete außerdem die Einziehung eines Wertersatzes in Höhe der hinterzogenen Sozialversicherungsbeiträge an.
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