Deutsche Umwelthilfe verklagt Bundesregierung auf mehr Klimaschutz im Verkehrsbereich
Berlin (ots) –
– Von der Regierung vorgesehene Maßnahmen zur Reduzierung klimaschädlicher Treibhausgase im Verkehrssektor reichen nicht aus
– Die im Klimaschutzgesetz verbindlich festgeschriebenen CO2-Höchstmengen werden dadurch drastisch überschritten
– DUH will zusätzliche Sofortmaßnahmen wie ein Tempolimit, Stopp der Dieselsubventionierung, ein Ende der Dienstwagenförderung bei spritdurstigen Fahrzeugen wie Plug-In-SUV gerichtlich durchsetzen Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) verklagt die Bundesregierung auf Einhaltung der Klimaziele im Verkehr. Die Klageschrift wurde heute beim zuständigen Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingereicht. Im Klimaschutzgesetz hat die Bundesregierung Ende 2019 jährliche Höchstmengen klimaschädlicher Treibhausgase festgelegt. Die bislang vorgesehenen Maßnahmen reichen jedoch bei Weitem nicht aus, um diese Höchstmengen im Verkehrssektor einzuhalten. Dies belegen unabhängige Studien des Umwelt- und des Wirtschaftsministeriums.
Als konkrete Sofortmaßnahmen zur Erreichung der Minderungsziele im Verkehrssektor fordert die DUH die schnelle Einführung eines generellen Tempolimits auf Autobahnen, ein Ende der Dieselsubventionierung, eine deutliche Erhöhung des beschlossenen CO2-Preises sowie eine grundsätzliche Reform der Kfz-Steuer, durch die Fahrzeuge, die den EU-Grenzwert von 95 g CO2/km auf der Straße nicht einhalten, deutlich verteuert und nicht mehr als Dienstwagen steuerlich abgesetzt oder gar gefördert werden.
„Die Bundesregierung hält sich auf Druck der Autokonzerne im Verkehrssektor nicht an ihr vor einem Jahr verabschiedetes Klimaschutzgesetz. Anstatt die Lücke von 33 Millionen Tonnen CO2 zu schließen, hat sie diese durch die Förderung besonders klimaschädlicher Kraftfahrzeuge sogar noch vergrößert. Ein besonders absurdes Beispiel ist dabei die finanzielle Förderung übermotorisierter SUV-Stadtpanzer, die trotz hohen Spritverbrauchs und hoher CO2-Emissionen wie ein emissionsfreies Elektroauto gefördert werden. Wir sind zuversichtlich, mit dieser Klage die Bundesregierung zu kurzfristig wirksamen Maßnahmen verpflichten zu können“, so Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH.
Die Bundesregierung hat in eigenen Gutachten die Potentiale der beschlossenen Maßnahmen zur Erreichung der im Klimaschutzgesetz verbindlich festgelegten Höchstmengen untersucht. Dabei zeigt sich, dass die schon jetzt absehbaren Mehremissionen in 2030 zur Hälfte auf das Konto des Verkehrssektors gehen, der damit die Hauptschuld daran trägt, dass Deutschland sein Klimaziel 2030 deutlich verpassen wird. Zusätzlich wird Deutschland auch die EU-Minderungsvorgaben bis 2030 in jedem einzelnen Jahr verfehlen.
„Die Bundesregierung steuert mit ihrer Verkehrspolitik direkt auf eine Verfehlung ihrer eigenen Klimaschutzziele zu. Hiermit verstößt sie gegen das Klimaschutzgesetz und die europäische Klimaschutzverordnung. Dieser Rechtsbruch wiegt umso schwerer, als die nationalen Ziele noch weit hinter den Anforderungen des Pariser Klimaschutzübereinkommens zurückbleiben. Würde die Bundesregierung die eingegangenen völkerrechtlichen Verpflichtungen endlich befolgen, müsste sie die Emissionen unter anderem im Verkehrsbereich noch deutlich stärker senken“, so Caroline Douhaire, die die DUH in dem Verfahren vertritt.
Die DUH setzt damit ihre juristischen Aktivitäten für den Klimaschutz fort. Sie unterstützt bereits in zwei Verfahren den Klageweg von Betroffenen aus Bangladesch und Nepal sowie Kindern und jungen Erwachsenen aus Deutschland vor dem Bundesverfassungsgericht.
Links:
– Zur Klageschrift: http://l.duh.de/p200911
– Zu den Studien von Umwelt- und Wirtschaftsministerium:https://ots.de/Z8HRT2https://ots.de/yVoFAr Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH
0171 3649170, resch@duh.de
Dr. Caroline Douhaire, Rechtsanwältin Geulen & Klinger
030 8847280, douhaire@geulen.com
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