„nd.DieWoche“: Experte glaubt nicht, dass Berliner Pop-up-Radwege verschwinden müssen
Berlin (ots) – Der Mobilitätsexperte Tilman Bracher glaubt nicht, dass das Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts, das den Rückbau der temporären Radwege in Berlin anordnete, Bestand haben wird. Darüber berichtet die in Berlin erscheinende Zeitung „nd.DieWoche“ (Wochenendausgabe). „Die Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts ist natürlich ärgerlich. Aber ich gehe mal davon aus, dass die nächste Instanz das Urteil zu den temporären Radwegen einkassiert“, sagte Tilman Bracher, Bereichsleiter Mobilität am Deutschen Institut für Urbanistik, zu „nd.DieWoche“. Bracher beschäftigt sich sich seit Längerem mit den Restriktionen, die die Straßenverkehrsordnung den Kommunen bei einer stärkere Priorisierung umweltfreundlicher Verkehrsarten bereitet.
„Paragraf 45, Absatz 9 der Straßenverkehrsordnung legt fest, dass für die Einrichtung von Radwegen das Vorliegen einer besonderen Gefahrenlage nicht erforderlich ist“, begründete Bracher seine Ansicht. Er äußerte auch eine Vermutung, was Berlin falsch gemacht hatte, nämlich „dass die Radspuren mit gelben Baustellenmarkierungen angeordnet wurden“.
Die Berliner Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hat gleich am Montag, als das Urteil des Verwaltungsgerichts gefallen war, angekündigt, vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Widerspruch einzulegen.
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