FDP und Grüne machen Weg für Corona-Hilfen für Kommunen frei

Osnabrück (ots) – FDP und Grüne machen Weg für Corona-Hilfen für Kommunen frei

Mehrheit für notwendige Grundgesetzänderung am Donnerstag steht – FDP-Fraktionsvize Dürr: Gemeinden werden zielgerichtet unterstützt

Osnabrück. Deutschlands Kommunen können mit rascher Finanzhilfe vom Bund wegen der coronabedingten Ausnahmeausfälle rechnen: Nach der Grünen-Fraktion hat auch die FDP-Fraktion entschieden, der erforderlichen Grundgesetzänderung am morgigen Donnerstag im Bundestag zuzustimmen. „Die FDP-Fraktion hat heute den Weg für eine Grundgesetzänderung bei den Kosten der Unterkunft und bei der Gewerbesteuer frei gemacht. Somit werden die Kommunen nun schnelle finanzielle Unterstützung bekommen“, sagte FDP-Fraktionsvize Christian Dürr am Mittwoch im Gespräch mit der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (NOZ). Britta Haßelmann, Parlamentsgeschäftsführerin der Grünen-Fraktion, sagte der NOZ: „Die Fraktion wird der Grundgesetzänderung zustimmen. Denn die Städte und Gemeinden brauchen in dieser Krise dringend unsere Unterstützung.“

Die Entscheidung bei der FDP fiel, nachdem Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) am Dienstagabend bei den liberalen Abgeordneten um Zustimmung geworben hatte. „Uns war wichtig, dass den Kommunen, die am meisten unter der Corona-Krise gelitten haben, zielgerichtet geholfen wird. Das konnten wir mit einigen wichtigen Änderungen am Entwurf von Minister Scholz umsetzen“, sagte Dürr. Aus FDP-Sicht wäre eine Änderung des Grundgesetzes dafür nicht nötig gewesen. „Wichtiger war aber, dass das Geld nun schnell an die Kommunen ausgezahlt wird“, so Dürr.

Aus Sicht von Scholz ist die Grundgesetzänderung notwendig, damit der Bund einen höheren Anteil an den Unterbringungskosten der Kommunen übernehmen und zudem ihre hohen Ausfälle bei den Gewerbesteuereinnahmen zur Hälfte ersetzen kann, die andere Hälfte sollen die Länder tragen. Für den Bund geht es um Mehrausgaben von rund 6,1 Milliarden Euro. Weil die Große Koalition nicht über eine Zweidrittelmehrheit verfügt, ist sie am Donnerstag auf Stimmen der Opposition angewiesen.

Nach Angaben der FDP-Fraktion wurde der Gesetzentwurf an mehreren Stellen verändert. So würden die Länder nun verpflichtet, die Datengrundlage für die Verteilung der Gelder offenzulegen und so für Transparenz zu sorgen, hieß es aus der Fraktion. Überdies solle der Bundesrechnungshof beauftragt werden, die Verteilung der Gelder durch die Länder im Nachhinein zu prüfen. Zuletzt soll es eine Evaluierung der Rechnungen geben, die kommunale Träger beim Bund für die Erstattung von Unterkunftskosten einreichen. Diese waren in der Vergangenheit mehrfach vom Bundesrechnungshof als überhöht moniert worden.

Grünen-Parlamentsgeschäftsführerin Haßelmann nannte es „ein wichtiges Signal, den Städten und Gemeinden diese finanzielle Hilfen zur Verfügung zu stellen“. Es sei aber „bedauerlich“, dass sich Union und SPD nicht auf eine dringend notwendige Altschuldenhilfe für die Kommunen verständigt hätten. „Angesichts von rund 40 Milliarden Euro Kassenkrediten in Kommunen besteht hier Handlungsbedarf.“

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