Sorgfaltspflicht muss für alle Unternehmen gelten

Bonn / Berlin (ots) – Offenbar wird es heute erneut keine Einigung im Kabinett zu dem in der Koalitionsvereinbarung zugesagten Lieferkettengesetz geben. Nichtregierungsorganisationen im Textilbündnis warnen vor einer Verwässerung. Ein Lieferkettengesetz darf sich nicht nur auf die großen Unternehmen beschränken. Ein Lieferkettengesetz muss alle Unternehmen gesetzlich verpflichten, Menschenrechte und Umweltstandards in ihrer Lieferkette zu achten und Opfern Entschädigung vor deutschen Gerichten ermöglichen.

In den letzten Monaten wurden bundesweit mehr als 222.222 Unterschriften mit der Forderung nach einem Lieferkettengesetz gesammelt. 65 Unternehmen, darunter 12 Unternehmen aus dem Textilbündnis unter anderem Tchibo, VAUDE, KiK und Primark befürworten ein solches Gesetz. Denn es schafft Rechtssicherheit und gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle. Vor allem Wirtschaftsminister Peter Altmaier macht sich zum Sprachrohr der Wirtschaftsverbände und blockiert den Entwurf eines Lieferkettengesetzes. Teile der Wirtschaft und das Wirtschaftsministerium wollen die Haftung von Unternehmen bei der fahrlässigen Verletzung von Menschenrechten und Umweltstandards in ihrer Lieferkette vermeiden. Ohne eine Haftung von Unternehmen für Arbeitsrechtsverletzungen in ihrer Lieferkette wäre das Gesetz aber ein zahnloser Tiger. Auch muss ein Gesetz für alle Unternehmen, auch die mittleren und kleinen, gelten. Besonders im Textilsektor gibt es eine große Zahl von Unternehmen dieser Größenordnung. Die Einhaltung von Menschenrechten müssen auch diese gewährleisten.

Die Mitgliedsunternehmen des Textilbündnisses machen sich freiwillig auf den Weg zur Vermeidung der Verletzung von Menschenrechten und Umweltstandards in ihren Lieferketten. Sie machen aber nur knapp die Hälfte des deutschen Marktes aus, der andere Teil stellt sich nicht der freiwilligen Sorgfaltspflicht.

Gerade die COVID-19-Krise hat gezeigt, dass eine gesetzliche Regelung von Sorgfaltspflichten dringend nötig ist. Modeunternehmen haben rücksichtslos Aufträge storniert, Preiskürzungen vorgenommen und Hunderttausende von Arbeiter*innen ohne Lohn und Rücklagen in die Not gestürzt. Ein Lohn zum Leben und soziale Absicherung sind durch die gängigen Einkaufpraktiken nicht gewährleistet. Die durch die Krise verschärften Risiken würden durch ein Lieferkettengesetz systematisch angegangen. Deshalb ist eine gesetzliche Regelung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten dringend nötig. Freiwillige Initiativen wie das Textilbündnis können wirksamer sein, wenn sie auf einer gesetzlichen Grundlage für Sorgfaltspflichten und zum Schutz von Umwelt und Menschen aufbauen.

Hintergrund: Diese Pressemitteilung wurde von den zivilgesellschaftlichen Organisationen im Steuerungskreis verfasst und repräsentiert nicht zwangsläufig die Meinung aller zivilgesellschaftlichen Mitglieder. Das Textilbündnis hat 19 zivilgesellschaftliche Mitgliedsorganisationen, die von FEMNET, INKOTA-netzwerk und dem SÜDWIND Institut im Steuerungskreis vertreten werden.

Pressekontakt:

Dr. Gisela Burckhardt,
FEMNET, gisela.burckhardt@femnet-ev.de,
Tel.: 0152 01774080

Dr. Sabine Ferenschild,
SÜDWIND-Institut, ferenschild@suedwind-institut.de,
Tel: 01578 9606450

Berndt Hinzmann,
INKOTA-netzwerk, hinzmann@inkota.de,
Tel.: 0160 94 69 87 70


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