BPOLP Potsdam: Mund-Nase-Schutz: Seit dem 12. September 2020 fast 15.000 Reisende durch die Bundespolizei ermahnt.

Potsdam (ots) – Die Bundespolizei hat zwischen dem 12. und dem 16. September 2020 in 14.676 Fällen Reisende ohne Mund-Nase-Schutz an Bahnhöfen oder in Zügen ermahnt. Der ganz überwiegende Teil der Reisenden zeigte sich daraufhin einsichtig. Bei den Uneinsichtigen wurde das örtliche Gesundheitsamt in 221 Fällen informiert, um Bußgelder nach den Landeseindämmungsverordnungen zu verhängen.

Die CoVID-19-Eindämmungsverordnungen der Länder legen unter anderem fest, dass bei Nutzung von Bus und Bahn ein Mund-Nase-Schutz zu tragen ist. Verstößt ein Reisender gegen diese Pflicht, so kann die zuständige Behörde ein Bußgeld verhängen. Die Zuständigkeiten liegen grundsätzlich bei den Gesundheitsämtern, in Amtshilfe bei den Ordnungsbehörden und in Vollzugshilfe bei den Polizeien der Länder.

Weder das Bahnpersonal, noch die Bundespolizei dürfen Bußgelder verhängen, wenn Reisende der Pflicht zum Tragen eines Mund-Nase-Schutz nicht Folge leisten. Die Rechtslage ist hier eindeutig und weist diese Aufgabe den Ländern und ihren Gesundheitsämtern zu. Uneinsichtige Personen können ergänzend durch die Eisenbahnverkehrsunternehmen von der Weiterfahrt ausgeschlossen werden. Hierbei unterstützt die Bundespolizei auf Anforderung und zur Durchsetzung des Hausrechts.

Die Bundespolizei betrachtet die Bekämpfung der Pandemie auch als gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Der Präsident des Bundespolizeipräsidiums, Dr. Dieter Romann, hierzu: „Wir unterstützen die Länder rund um die Uhr, 365 Tage im Jahr. Denn es geht um die Gesundheit und Sicherheit aller.“

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