EU-Terminvorschau vom 20. bis 27. September 2020

Berlin (ots) – Die EU-Terminvorschau ist ein Service der Vertretungen der EU-Kommission in Deutschland für Journalisten. Sie kündigt vor allem Termine der EU-Kommission, des Europäischen Parlaments, des Rates der Europäischen Union und des Europäischen Gerichtshofes mit besonderer Bedeutung für Deutschland an.

Auf dieser Website der Europäischen Kommissionhttps://ec.europa.eu/info/live-work-travel-eu/health/coronavirus-response_definden Sie immer alle aktuellen Informationen zur Reaktion der EU auf die COVID-19-Krise.

Sonntag, 20. September

Berlin: Informelles Treffen der EU-Handelsministerinnen und -minister (bis 21. September)

Die Handelsminister tauschen sich über aktuelle Herausforderungen der Handelspolitik aus, auch mit Blick auf die Bewältigung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise. Außerdem steht auf der Agenda eine Diskussion über die Fortführung der WTO-Reform zur Stärkung eines regelbasierten Handels und offener Märkte, die Diversifizierung der EU-Handelsbeziehungen und die Reduzierung der Abhängigkeit von Lieferketten. Die EU-Kommission wird durch den Exekutiv-Vizepräsidenten und designierten EU-Handelskommissar Valdis Dombrowskis und Binnenmarktkommissar Thierry Breton vertreten. Dombrowskis wird am Montag, 21. September am Nachmittag gemeinsam mit Wirtschaftsminister Peter Altmaier eine Pressekonferenz abhalten, die live auf EbS (https://audiovisual.ec.europa.eu/en/ebs/1/20200911) verfolgt werden kann. Organisator ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi). Bei Fragen wenden Sie sich an: Pressestelle@bmwi.bund.de. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten (https://www.consilium.europa.eu/en/meetings/fac/2020/09/21/trade/) des Rates und den Seiten (https://www.eu2020.de/eu2020-de/veranstaltungen/-/2342304) der Ratspräsidentschaft.

Montag, 21. September

Brüssel: Ratstreffen der EU-Außenministerinnen und -minister

Die Tagung der EU-Außenminister wird von dem Hohen Vertreter der EU für Außen- und Sicherheitspolitik, Josep Borrell, geleitet. Es werden Fragen im Zusammenhang mit Libyen, den Beziehungen zwischen der EU und der Afrikanischen Union sowie die Lage in Belarus erörtert. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten (https://www.consilium.europa.eu/de/meetings/fac/2020/09/21/) des Rates. Dort werden auch die Ankunft der Minister sowie die abschließende Pressekonferenz im Livestream übertragen.

Brüssel: Ratstreffen der EU-Landwirtschaftsministerinnen und -minister

Auf der Tagesordnung steht die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nach 2020 sowie handelsbezogene Agrarfragen. Dabei wird die grüne Architektur der neuen GAP, etwa Maßnahmen wie die Öko-Regelungen und die Verordnung über die GAP-Strategiepläne, im Mittelpunkt stehen. Weitere Informationen finden Sie in Kürze auf den Seiten (https://www.consilium.europa.eu/de/meetings/agrifish/2020/09/21/) des Rates. Dort wird auch der öffentliche Teil der Tagung ab 10.10 Uhr sowie die Pressekonferenz gegen 16.00 Uhr im Livestream übertragen.

Online: Diskussion zwischen Kommissar Gentiloni und Bundesfinanzminister Scholz zu fairer Besteuerung

EU-Wirtschaftskommissar Paolo Gentiloni ist Gastgeber einer interaktiven Online-Veranstaltung zum Thema „Faire und einfache Besteuerung“, die um 16.00 Uhr mit einer Debatte zwischen dem Kommissar, Bundesfinanzminister Olaf Scholz und der Europaabgeordneten Irene Tinagli beginnt. Eine gerechte Besteuerung hat für die Europäische Kommission oberste Priorität, um die öffentlichen Einnahmen zu schützen, die kurzfristig für die wirtschaftliche Erholung der EU und langfristig für den Wohlstand eine wichtige Rolle spielen werden. Die Veranstaltung folgt auf das im Juli vorgestellte Steuerpaket der Kommission. Liveübertragung auf Europe by Satellite (https://audiovisual.ec.europa.eu/en/ebs/1/20200921) sowie auf diesen Twitter (https://twitter.com/EU_Taxud) und Youtube (https://www.youtube.com/EUTaxud) Kanälen der Kommission. Fragen können über Slido (https://www.sli.do/) (event code: FairTaxationEvent‘) gestellt werden.

Dienstag, 22. September

Online: European Research and Innovation Days (bis 24.9.)

Die European Research and Innovation Days richten sich sowohl and Studierende und Forscherinnen und Forscher als auch Start-Ups und interessierte Bürgerinnen und Bürger.

Zu den #RiDaysEU gehören die Strategiekonferenz (https://research-innovation-days.ec.europa.eu/policy-conference)und die „Science is Wonderful! (https://ec.europa.eu/research/mariecurieactions/events/science-wonderful-2020_en)“-Ausstellung. Erstere bietet Plenarsitzungen zu verschiedenen Themen und ist in zehn Hubs aufgeteilt. Jeder dieser Hubs befasst sich mit einem zentralen Forschung- und Innovationsthema der EU, etwa mit dem Green New Deal, Digitalisierung oder internationaler Kooperation und beinhaltet u.a. Informationen zum jeweiligen Thema und Diskussionsforen.

Weitere Informationen finden Sie auf folgender hier (https://research-innovation-days.ec.europa.eu/about).

Brüssel: Rat für Allgemeine Angelegenheiten

Die Minister werden u.a. die Sondertagung des Europäischen Rates am 24.-25. September und den Europäischen Rat am 15.-16. Oktober vorbereiten. Auf der vorläufigen Agenda stehen außerdem der künftige mehrjährige Finanzrahmen der EU von 2021-2027, die Verhandlungen der EU mit dem Vereinigten Königreich über die künftigen Beziehungen und die Situation der Rechtsstaatlichkeit in Polen und Ungarn. Weitere Information finden Sie in Kürze auf den Seiten (https://www.consilium.europa.eu/en/meetings/gac/2020/09/22/) des Rates.

Luxemburg: EuGH-Urteil zu staatlichen Beihilfen für das britische Kernkraftwerk Hinkley Point

Mit Beschluss vom 8. Oktober 2014 genehmigte die Kommission Beihilfen, die das Vereinigte Königreich zur Förderung der Schaffung neuer Kapazitäten der Erzeugung von Kernenergie zugunsten des Kernkraftwerks Hinkley Point C gewähren will. Gegen diesen Kommissionsbeschluss erhob Österreich Klage beim Gericht der EU, ohne Erfolg: Mit Urteil vom 12. Juli 2018 wies das Gericht die Klage Österreichs ab (siehe Pressemitteilung Nr. 104/18 (https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2018-07/cp180104de.pdf)). In dem Verfahren vor dem Gericht wurde Österreich von Luxemburg unterstützt, die Kommission von der Tschechischen Republik, Frankreich, Ungarn, Polen, Rumänien, der Slowakei und dem Vereinigten Königreich. Gegen das Urteil des Gerichts hat Österreich ein Rechtsmittel beim Gerichtshof eingelegt.Zu diesem Urteil wird es eine Pressemitteilung geben. Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier (https://curia.europa.eu/jcms/jcms/Jo2_25870/).

Luxemburg: Zwei EuGH-Verhandlung zur richterlichen Unabhängigkeit in Polen

Vor dem EuGH laufen heute ab 9.00 Uhr bzw. 11.00 Uhr zwei mündliche Verhandlungen zur richterlichen Unabhängigkeit in Polen. In der ersten Verhandlung geht es um den Fall eines polnischen Bezirksrichters, der vor dem polnischen Obersten Gericht seine Versetzung innerhalb seines Bezirksgerichts beanstandet. Konkret richtet sich seine Beschwerde gegen den Beschluss des Landesjustizrats, das Verfahren über seinen Widerspruch gegen seine Versetzung einzustellen. Weitere Informationen hier (http://curia.europa.eu/juris/liste.jsf?num=C-487/19). Im zweiten Verfahren geht es um den Fall einer polnischen Amtsrichterin, gegen die ein Disziplinarverfahren eingeleitet wurde, und die vor dem polnischen Obersten Gericht eine Anordnung beanstandet, mit der einer der Richter des Obersten Gerichts in Wahrnehmung der Aufgaben des die Disziplinarkammer leitenden Präsidenten ein für diese Sache in erster Instanz zuständiges Disziplinargericht bestimmte. Die Amtsrichterin begehrt die Feststellung, dass der fragliche Richter nicht in einem Dienstverhältnis als Richter am Obersten Gericht stehe, weil er nicht auf die Stelle eines Richters am Obersten Gericht in dessen Disziplinarkammer ernannt worden sei. Weitere Informationen hier (http://curia.europa.eu/juris/liste.jsf?num=C-508/19). Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier (https://curia.europa.eu/jcms/jcms/Jo2_25870/).

Luxemburg: Mündliche Verhandlung zu staatlichen Beihilfen für Luftfahrtunternehmen im Zuge der Covid-19-Krise

Mit Beschluss vom 11. April 2020 genehmigte die Kommission eine schwedische Garantieregelung in Höhe von 455 Mio. Euro zur Unterstützung von Luftfahrtunternehmen nach Ausbruch des Coronavirus (siehe Pressemitteilung der Kommission IP/20/647 (https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_20_647)). Ryanair hat beim Gericht der EU Klage auf Nichtigerklärung dieses Beschlusses erhoben. Ryanair rügt u.a., dass der Beschluss die Bedeutung paneuropäischer Billigfluggesellschaften für die Konnektivität der EU-Mitgliedstaaten außer Acht lasse, da es Schweden erlaubt werde, Beihilfen den in der EU ansässigen Fluggesellschaften vorzubehalten, denen Schweden eine Betriebsgenehmigung für die EU erteilt habe. Heute findet die mündliche Verhandlung über diese Klage vor dem Gericht statt. Weitere Informationen hier (http://curia.europa.eu/juris/liste.jsf?num=T-238/20). Hinweis: Ryanair hat auch die Billigung französischer Beihilfemaßnahmen im Zuge der Covid-19-Krise vor dem Gericht der EU angefochten, dazu findet morgen (23.9.) die mündliche Verhandlung statt. Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier (https://curia.europa.eu/jcms/jcms/Jo2_25870/).

Mittwoch, 23. September

Brüssel: Wöchentliche Kommissionssitzung

Bei ihrer Sitzung wird die Europäische Kommission ihr neues Paket zur Migrations- und Asylpolitik der EU vorstellen, wie von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen in ihrer Rede zur Lage der Union (https://ec.europa.eu/info/strategy/strategic-planning/state-union-addresses/state-union-2020_de) angekündigt. Zudem steht der erste jährliche Bericht der Kommission über die Rechtsstaatlichkeit in den Mitgliedstaaten auf der Agenda. Auch wird die Kommission ein umfassendes Paket zu digitalen Finanzdienstleistungen vorlegen. Zur vorläufigen Kommissionsagenda gelangen Sie hier (https://ec.europa.eu/transparency/regdoc/rep/2/2020/EN/SEC-2020-2349-F1-EN-MAIN-PART-1.PDF).

Luxemburg: EuGH-Urteil zum Einheitlichen Abwicklungsfonds

Mit Beschluss vom 11. April 2017 über die Berechnung der im Voraus erhobenen Beiträge zum Einheitlichen Abwicklungsfonds (Single Resolution Fund, SRF) für das Jahr 2017 setzte die Präsidiumssitzung des Einheitlichen Abwicklungsausschusses (Single Resolution Board, SRB) gemäß der Verordnung Nr. 806/2014 zur Festlegung einheitlicher Vorschriften und eines einheitlichen Verfahrens für die Abwicklung von Kreditinstituten und bestimmten Wertpapierfirmen im Rahmen eines einheitlichen Abwicklungsmechanismus und eines Einheitlichen Abwicklungsfonds die Höhe des im Voraus erhobenen Beitrags fest, den jedes Institut – darunter die Landesbank Baden-Württemberg, die Hypo Vorarlberg Bank und die Portigon AG (Rechtsnachfolgerin der Westdeutsche Landesbank Girozentrale) – für das Jahr 2017 zu entrichten hatte. Die drei genannten Institute haben diesen Beschluss vor dem Gericht der EU angefochten. Das Gericht erlässt heute seine Urteile über diese Klagen. Weitere Informationen auf den Seiten des EuGH hier (http://curia.europa.eu/juris/liste.jsf?num=T-411/17), Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier (https://curia.europa.eu/jcms/jcms/Jo2_25870/).

Luxemburg: EuGH-Schlussanträge zu Rechtsstaatlichkeit in Rumänien

Angesichts noch unerledigter Fragen im Zusammenhang mit der Rechenschaftspflicht und der Effizienz der Justiz und der Vollzugsbehörden in Rumänien wurde mit der Entscheidung der EU-Kommission 2006/928 ein Verfahren für die Zusammenarbeit und die Überprüfung der Fortschritte Rumäniens bei der Erfüllung bestimmter Vorgaben in den Bereichen Justizreform und Bekämpfung der Korruption eingerichtet. Mehrere rumänische Gerichte möchten vom Gerichtshof wissen, ob die Anforderungen, die die Kommission in ihren nach diesem Verfahren erstellten Berichten aufstellt, für Rumänien verpflichtend sind. Außerdem haben die Gerichte Zweifel, ob die Einrichtung einer Abteilung der Staatsanwaltschaft beim Obersten Kassations- und Gerichtshof Rumäniens, die ausschließlich für die Ermittlung von Straftaten zuständig ist, die von Richtern oder Staatsanwälten begangen worden sind, mit dem Unionsrecht vereinbar ist, insbesondere mit dem Wert der Rechtsstaatlichkeit. Es bestehe nämlich die Möglichkeit, dass dadurch mittelbar Druck auf Richter und Staatsanwälte ausgeübt werde. Weitere Informationen auf den Seiten des EuGH hier (http://curia.europa.eu/juris/liste.jsf?num=C-83/19),

Donnerstag, 24. September

Brüssel: Sondertagung des Europäischen Rates (bis 25. September)

Die Staats- und Regierungschefs der EU treffen zu einer Sondersitzung in Brüssel zusammen, an der auch EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen teilnimmt. Sie beraten über den Binnenmarkt, die Industriepolitik, den digitalen Wandel und die Außenbeziehungen, insbesondere die Beziehungen zur Türkei und zu China. Das Gipfeltreffen wird auch die Gelegenheit bieten, eine Bilanz der Lage im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie zu ziehen. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Rates (https://www.consilium.europa.eu/de/meetings/european-council/2020/09/24-25/). Die anschließende Pressekonferenz können Sie hier (https://audiovisual.ec.europa.eu/en/) verfolgen.

Online Briefing: Ausblick auf die Konferenz zur Zukunft Europas

Ab 10.00 Uhr diskutieren u.a. Axel Dittmann, Beauftragter für Grundsatzfragen im Auswärtigen Amt, Richard Kühnel, Generaldirektion „Kommunikation“ der EU-Kommission und Christian Mangold, Generaldirektion „Kommunikation“ des Europäischen Parlaments, beim gemeinsamen Briefing von Kommission, EP, Europäischer Bewegung und dem Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement über die Konferenz zur Zukunft Europas. Die Konferenz, die ab Herbst stattfinden soll, soll mehr Partizipation ermöglichen und die Europäische Union weiterentwickeln. Die Videokonferenz wird über das Tool GoToMeeting stattfinden.Anmeldung hier (https://netzwerk-ebd.us8.list-manage.com/subscribe?u=af5795b74634b16dfcfbc8d47&id=68f626e0c8).

Luxemburg: EuGH-Urteil zum Europäischen Haftbefehl

Wurde eine Person aufgrund eines Europäischen Haftbefehls übergeben, so darf sie nach dem „Grundsatz der Spezialität“ wegen einer vor der Übergabe begangenen anderen Handlung als derjenigen, die der Übergabe zugrunde liegt, weder verfolgt noch verurteilt noch einer freiheitsentziehenden Maßnahme unterworfen werden. Der deutsche Bundesgerichtshof ist mit einem Fall befasst, in dem der Angeklagte ein erstes Mal von den portugiesischen Behörden in Vollstreckung eines von der Staatsanwaltschaft Hannover ausgestellten Europäischen Haftbefehls im Juni 2017 an Deutschland übergeben wurde, damit er dort wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden konnte. Nach Verbüßung der deswegen gegen ihn verhängten Freiheitsstrafe (von einem Jahr und drei Monaten) verließ er Deutschland im September 2018 freiwillig. Sodann erging gegen ihn ein zweiter Europäischer Haftbefehl (Staatsanwaltschaft Flensburg), aufgrund dessen ihn die italienischen Behörden im Oktober 2018 an Deutschland übergaben zwecks Vollstreckung einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten, zu der er vom Amtsgerichts Niebüll bereits im Jahr 2011 wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln verurteilt worden war (die ursprüngliche Aussetzung zur Bewährung war zwischenzeitlich widerrufen worden). Nach dieser Übergabe stimmten die italienischen Behörden auf Ersuchen der Staatsanwaltschaft Braunschweig dem Verzicht auf den Grundsatz der Spezialität zu, damit der Angeklagte auch wegen des Sachverhalts verfolgt werden konnte, um den es vor dem Bundesgerichtshof geht: Schwere Vergewaltigung und räuberische Erpressung einer 72jährigen amerikanischen Staatsangehörigen in Portugal im Jahr 2005, wofür er im Dezember 2019 vom Landgericht Braunschweig (unter Berücksichtigung des Urteils des Amtsgerichts Niebüll aus dem Jahr 2011) zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt wurde. Der Angeklagte macht geltend, eine solche Zustimmung hätte von den portugiesischen Behörden als den Behörden, die den ersten Europäischen Haftbefehl vollstreckt hätten, erteilt werden müssen. Weitere Informationen hier (http://curia.europa.eu/juris/liste.jsf?num=C-195/20), Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier (https://curia.europa.eu/jcms/jcms/Jo2_25870/).

Luxemburg: EuGH-Schlussanträge zur Auslieferung von Unionsbürgern an Drittstaaten

Das Kammergericht Berlin hat über ein Auslieferungsersuchen der Ukraine zu entscheiden, mit dem um die Auslieferung eines rumänisch-ukrainischen Staatsbürgers zwecks Strafverfolgung wegen Veruntreuung ersucht wird. Der Betroffene war 2012 von der Ukraine nach Deutschland gezogen und hatte erst 2014 als Nachfahre rumänischer Staatsangehöriger die rumänische Staatsangehörigkeit erworben. Das Kammergericht hält die Auslieferung an sich für zulässig. Es sieht sich jedoch durch das EuGH-Urteil Petruhhin daran gehindert, da die rumänischen Justizbehörden über eine Verfolgung der in Rede stehenden Straftaten in Rumänien bisher weder positiv noch negativ entschieden hätten. In jenem Urteil hat der Gerichtshof entschieden, dass ein Mitgliedstaat nicht verpflichtet ist, alle Unionsbürger, die sich in seinem Hoheitsgebiet aufhalten, in gleichem Maß vor Auslieferung zu schützen wie seine eigenen Staatsangehörigen. Das Kammergericht möchte wissen, ob die Grundsätze des Urteils Petruhhin auch gelten, wenn der Verfolgte seinen Lebensmittelpunkt in den ersuchten Mitgliedstaat (Deutschland) zu einem Zeitpunkt verlegt hat, in dem er noch nicht Unionsbürger war. Weitere Informationen auf den Seiten des EuGH hier (http://curia.europa.eu/juris/liste.jsf?num=C-398/19), Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier (https://curia.europa.eu/jcms/jcms/Jo2_25870/).

Freitag, 25. September

Online: Medienworkshop „Welche Perspektiven bieten die EU-Ratspräsidentschaft und der nächste EU-Haushalt im Südwesten?“

Welche Bilanz zieht das Bundesfinanzministerium bis jetzt aus der deutschen EU-Ratspräsidentschaft 2020? Wie hilft die EU der europäischen Wirtschaft nach dem Corona-Lockdown wieder auf die Beine? Wie unterstützt und berät die EU die mittelständische Wirtschaft im Südwesten? Um diese und weitere Fragen geht es beim kostenfreien Online-Medienworkshop des Bundespresseamtes von 9 Uhr bis 12.15 Uhr. Außerdem erhalten die Teilnehmenden Tipps für ihre Recherche nach EU-Themen. Die meiste Zeit ist für Fragen eingeplant, die wahlweise im Live-Chat oder als Video-Wortmeldung gestellt werden können. Sie können sich bei Kristine Clev anmelden. Den aktuellen Programmentwurf können Sie hier (http://www.pressto4u.de/eu/BPA5.pdf) aufrufen.

Pressekontakt:

Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland
Pressestelle Berlin
Unter den Linden 78
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Tel.: 030 – 2280 2250


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