Daimler-Dieselskandal: VON RUEDEN erstreitet erstes positives Urteil vor einem Oberlandesgericht!

Berlin (ots) – Der 8. Senat des Oberlandesgerichts (OLG) Naumburg hat im Dieselskandal am Freitag, dem 18. September 2020, als erstes OLG ein Urteil zugunsten eines Kunden der Daimler AG verkündet! Mit der Berufung wird ein am 23. Januar 2020 bekannt gegebenes Urteil des Landgerichts Magdeburg abgeändert: Der Mandant erhält den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung. Eine weitere Revision wird nicht zugelassen.

Streitgegenstand war ein darlehensfinanzierter Mercedes Benz GLK 220 CDI 4MATIC mit dem Motor OM 651 Euro 5, der über zwei unzulässige Abschalteinrichtungen verfügt. Dadurch hält das Fahrzeug die Stickoxidgrenzwerte nur auf dem Prüfstand des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA), nicht aber im realen Straßenbetrieb ein.

Aufgrund der unzulässigen Abschalteinrichtungen Thermofenster und einer Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung hatte der Kläger die Rückabwicklung des Kaufvertrags verlangt. Die beklagte Daimler AG (https://www.rueden.de/abgasskandal/mercedes/) wird verurteilt, dem Kläger gegen Übergabe des Fahrzeugs 25.741,43 Euro zu zahlen. Als Grundlage für die Berechnung wurde eine Gesamtlaufleistung von 250.000 Kilometern angenommen. Sogenannte Deliktszinsen wurden ihm nicht zugesprochen.

Als Begründung für die Entscheidung gab das OLG an, die Daimler AG sei dem substantiierten Vortrag der Klägerseite trotz eines ausführlichen Hinweises nicht ausreichend entgegengetreten. Die Beklagte hätte darlegen müssen, dass und warum sich die Kühlmittel-Solltemperatur Regelung anders darstellt als vom Kläger behauptet.

Insbesondere könne sich Daimler hinsichtlich der Vorlage von Rückrufbescheiden des KBA nicht auf Betriebsgeheimnisse berufen. Der Senat moniert in seinem Urteil auch, dass sich das KBA voll und ganz auf die (Kontroll-)Messungen der Hersteller verlässt.

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