Ende Dezember läuft Austauschfrist für alte Holzöfen ab

Frankfurt am Main (ots) – Betroffene Feuerstätten sind über 26 Jahre alt

Rund zwei Millionen alte Holzfeuerungen müssen bis Ende 2020 stillgelegt, nachgerüstet oder ausgetauscht werden. Dies gilt für alle Einzelraumfeuerstätten mit einer Zulassung vor dem 01. Januar 1995, wenn sie den verschärften Anforderungen der 2. Stufe der 1. BImSchV nicht entsprechen. Die besagten Geräte sind zum Stichtag fast 30 Jahre in Betrieb. Darauf weist der HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V. hin.

Zählt mein Ofen dazu? Blick in die Online-Datenbank gibt Auskunft

Zu den sogenannten Einzelraumfeuerstätten zählen neben Kaminöfen, die früher oft als Schwedenöfen bezeichnet wurden, auch Kachelöfen, Heizkamine und Pelletgeräte. Das Alter ermittelt der Schornsteinfeger anhand des Typenschildes am Ofen. Auf diesem ist das Jahr der Typprüfung eingeprägt. Ob die eigene Holzfeuerung die Anforderungen einhält, kann der Betreiber auch in der Online-Datenbank des HKI mit über 6.000 aufgeführten Geräten einsehen, wenn der Hersteller und die Bezeichnung der Feuerstätte bekannt sind. Zu finden ist das Register auf dem Verbraucher-Portal www.ratgeber-ofen.de (http://www.ratgeber-ofen.de) unter den Schlagworten „Service“ und „Datenbank“.

Für mehr Umweltschutz

Die Initiative des Gesetzgebers erfolgt aus gutem Grund. Die Modernisierung der Holzöfen schont die Umwelt. Zeitgemäße Verbrennungstechnik mit optimierter Luftzufuhr und wärmereflektierenden Materialien im Feuerraum, verringern zum einen die Emissionen gegenüber Altgeräten um bis zu 85 Prozent. Und zum anderen verbrauchen neue Öfen für die gleiche Wärmeleistung bis zu einem Drittel weniger Brennstoff.

Die Experten des HKI raten, die alten Feuerstätten mit der Unterstützung des örtlichen Kachelofenbauers oder Kaminstudios nachzurüsten bzw. auszutauschen. Weitere Informationen unter www.ratgeber-ofen.de (http://www.ratgeber-ofen.de)

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