Tarifabschluss im Gerüstbauer-Handwerk

Köln (ots) – Die Tarifvertragsparteien im Gerüstbauer-Handwerk fanden am 16. September 2020 zum inzwischen dritten Mal in dieser Verhandlungsrunde zusammen, um über Mindestlohn, Lohn und Ausbildungsvergütung zu sprechen. Auch wenn die grundsätzlich unterschiedlichen Auffassungen über die Auswirkungen der bestehenden Pandemie auf die Branche des Gerüstbauer-Handwerks weiter bestehen blieben, konnte durch ein Entgegenkommen beider Seiten ein Abschluss erzielt werden.

Der Ecklohn im Gerüstbauer-Handwerk steigt zum 1. September 2020 um 2,3 %. Die Ausbildungsvergütung steigt zum 1. September 2020 um 50 EUR im ersten, 60 EUR im zweiten und 70 EUR im dritten Ausbildungsjahr. Beide Tarifverträge sind zum 30. September 2021 kündbar.

Unabhängig davon vereinbarten die Tarifvertragsparteien zur Abmilderung der zusätzlichen Belastungen durch die Corona-Krise einen einmaligen „Corona-Bonus“ in Höhe von 350 EUR (Auszubildende 175 EUR). Die Auszahlung muss im Kalenderjahr 2020 erfolgen.

Der Tarifvertrag Mindestlohn sieht eine Steigerung des Mindestlohnes ab dem 1. August 2020 auf 12,20 EUR vor und endet ebenfalls zum 30. September 2021.

„Um weiterhin stabile Beschäftigungsverhältnisse in der Branche zu sichern, ist es wichtig, die Betriebe nicht mit zu hohen Lohnsteigerungen zu überfordern“, so Marcus Nachbauer, Verhandlungsführer der Tarifkommission auf Arbeitgeberseite. „Gleichzeitig ist die Lohnsteigerung und vor allem auch die Corona-Prämie ein Signal an die Arbeitnehmer und in den Arbeitsmarkt, dass die Arbeitgeber die Leistung ihrer Mitarbeiter immer, aber vor allem in der aktuellen Krisensituation wertschätzen.“

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