Parteiengesetz – Deutsch: SPÖ-Beschwerden gegen UPTS-Bescheide erfolgreich

Bundesverwaltungsgericht hob zwei UPTS-Bescheide auf – Veranstaltung der GewerkschafterInnen in SPÖ keine unzulässige Sachspende – Straferkenntnis behoben, Verfahren eingestellt

Wien (OTS/SK) – SPÖ-Bundesgeschäftsführer Christian Deutsch hat heute, Dienstag, darüber informiert, dass das Bundesverwaltungsgericht zwei Bescheide des Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senates (UPTS), mit welchen dieser Geldbußen über die SPÖ verhängt hatte, auf Grund von Beschwerden der SPÖ aufgehoben hat. Der erste Bescheid betraf Wahlkampfaktivitäten der GewerkschafterInnen in der SPÖ, einer Vorfeldorganisation der SPÖ, der zweite Inserate des SPÖ-Parlamentsklubs. In beiden Fällen wurde das Straferkenntnis behoben und das Verfahren eingestellt. „Die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichtes belegen, dass die vom politischen Gegner gegen die SPÖ erhobenen Vorwürfe der Verletzung gesetzlicher Vorschriften unberechtigt waren. Die vom SPÖ-Parlamentsklub und von den GewerkschafterInnen in der SPÖ gesetzten Aktivitäten sind in zulässiger Ausübung des Grundrechtes auf freie Meinungsäußerung gesetzt worden“, erklärte Deutsch gegenüber dem SPÖ-Pressedienst. ****

Inhaltlich führt das Bundesverwaltungsgericht nach Angaben der SPÖ aus, dass die – auch in den Medien berichtete – Veranstaltung der GewerkschafterInnen in der SPÖ kurz vor den Nationalratswahlen im Gasometer in Wien keine unzulässige Sachspende sei, da es sich dabei um eine autonome Wahlkampfaktivität mit eigenständiger Themensetzung handelte. Wäre eine solche Veranstaltung sofort mit Geldbußen bei der SPÖ verbunden, würde dies nach Auffassung des Gerichtes den erlaubten Vereinszweck und Tätigkeitsbereich der nahestehenden Organisation massiv beschneiden oder sogar unmöglich machen.

Auch die – nach einer Anzeige der FPÖ – verhängte Geldbuße wegen angeblich verbotener Inserate des SPÖ-Klubs wurde aufgehoben. Der erforderliche Sachbezug zur Arbeit des Parlamentsklubs sei nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichtes für das lesende Publikum unmissverständlich gegeben. Dass sich die inhaltlichen Themen der Klubinserate mit jenen der politischen Partei überschneiden, ändere nichts an dieser Beurteilung, schließlich sei von einer grundsätzlich ähnlichen thematischen Ausrichtung von Parlamentsklub und Partei auszugehen. Eine abschließende Beurteilung musste das Gericht aber nicht vornehmen, da der Bescheid schon aus formalen Gründen aufzuheben war, so Deutsch, der weiters betonte: „Die SPÖ hat in den beiden Verfahren auch dargelegt, dass sie ein engmaschiges internes Kontrollsystem hat, um mit den gesetzlichen Bestimmungen des Parteiengesetzes konform zu sein.“ (Schluss) mb/bj

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