„Die Energiewende muss endlich in Deutschlands Städten ankommen“ / Dr. Florian Bieberbach, Vorsitzender der SWM Geschäftsführung zum Kabinettsbeschluss über das neue Erneuerbare-Energien-Gesetz
Berlin/München (ots) – Die deutschen Städte können und wollen ihren Beitrag zur Energiewende und zum Erreichen des 65-Prozent-Ziels leisten. Aufgrund der ohnehin dicht besiedelten Flächen ist in den Städten wenig Raum für die besonders effiziente Windkraft. Quantitativ relevantes Potenzial für regenerative Stromerzeugung ist in den Städten im Wesentlichen im Bereich der Photovoltaik (PV) zu erkennen. Das gilt auch für München, wie mehrere Studien übereinstimmend zeigen: Pro Quadratmeter Modulfläche können in den sonnigeren Regionen Deutschlands mit heute üblichen Modulen ca. 150 kWh Strom pro Jahr erzeugt werden (Fraunhofer ISE 2019b).
Eine gemeinsame Studie von vier Verbänden zum Mieterstrompotenzial in den 20 größten deutschen Städten (DMB 2017) hat für München 164 MW an zusätzlichem Dach-PV-Potenzial allein im Segment Mieterstrom ermittelt. In der Praxis bleibt das Mieterstrommodell allerdings weit hinter den Erwartungen der Bundesregierung zurück: Aktuell wird in Deutschland nur ein Prozent der möglichen Kapazität genutzt. Dass die Münchnerinnen und Münchner in der Photovoltaik großes Potential sehen, zeigt auch der jüngste Erfolg des SWM Beteiligungsprojekts „M-Solar Sonnenbausteine“: Nur 38 Minuten nach Zeichnungsbeginn waren die beiden Ökostromprojekte Trudering und Perlach II ausverkauft.
Um das in den Städten schlummernde Potential zu heben, braucht es allerdings ein klares Bekenntnis der Bundesregierung zur Photovoltaik mit den entsprechenden bundesgesetzlichen Rahmenvorgaben.
„Der heute von der Bundesregierung verabschiedete Entwurf zur EEG-Novelle bietet keine Grundlage für die Energiewende in Großstädten“, so Dr. Florian Bieberbach, Vorsitzender der SWM Geschäftsführung.
Bieberbach weiter: „Um der Photovoltaik einen ordentlichen Schub im städtischen Umfeld zu verleihen, müssen die Konditionen für das Mieterstrommodell als Beitrag zum Klimaschutz deutlich attraktiver gestaltet werden. Auch für Anlagen, bei denen der Strom nicht direkt im Haus verbraucht wird, muss sich die Volleinspeisung wieder lohnen und darf nicht mehr so stark sinken. Ebenso sollte in der EEG-Novelle die Ausschreibungspflicht für PV-Aufdach-Anlagen erst ab 750 kWp eingeführt werden, da die aktuell vorgesehene Staffelung zur Ausschreibungspflicht dazu führt, dass im städtischen Raum Anlagen bewusst zu klein unterhalb der Ausschreibungsgrenze gebaut werden und somit wichtiges PV-Potential verschenkt wird.
Auch für die vielseitige Geothermie, die von Hamburg über Berlin bis nach München auf großes Interesse stößt und in genau diesen Städten bereits mit beachtlichen Projekten aufwarten kann, müssen im EEG 2021-E die Rahmenbedingungen verbessert werden. Speziell geht es für uns darum, das Einsetzen einer Degression an die Ausbaustufe zu koppeln und zu reduzieren, wenn wir ihr Potential in der Wärme- und Stromerzeugung in ganz Deutschland heben wollen.“
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