Baukindergeld: Wichtige Frist bis Ende März 2021 verlängert / Mehr als jeder fünfte Antrag kommt aus NRW: Schon 1,1 Mrd. Euro Förderung für private Häuslebauer zwischen Rhein und Weser

Münster (ots) – Bau- und kaufwilligen Familien räumt die Bundesregierung wegen Corona ein bisschen mehr Zeit ein, sich ihre Chance auf 12.000 Euro Baukindergeld pro Kind zu sichern. Die Antragsfrist gilt jetzt nicht mehr bis Ende dieses Jahres, sondern bis Ende März. „Das bedeutet, wer bis zum 31. März 2021 einen Kaufvertrag unterzeichnet oder die Baugenehmigung erhält, kann noch bis Ende 2023 einen Antrag auf Baukindergeld bei der Förderbank KfW stellen“, sagt LBS-West-Chef Jörg Münning. Wichtig ist, dass der Antrag innerhalb der ersten 6 Monate nach Einzug gestellt wird.

Zwei Jahre nach Einführung des Baukindergeldes waren nach Angaben des Bundesinnenministeriums bis Ende August dieses Jahres mehr als 260.000 Anträge mit einem Volumen von rund 5,5 Mrd. Euro bei der KfW eingegangen. Das entspricht durchschnittlich 1,8 geförderten Kindern pro Antrag. Wenige Monate vor Ende der Antragsfrist war damit knapp die Hälfte des Fördertopfes in Höhe von insgesamt 9,9 Mrd. Euro ausgeschöpft. „Die Wohneigentumsbildung ist ein wichtiger Schritt für die eigene Altersvorsorge. Ich hätte mir eine mutigere Entscheidung der Politik gewünscht, das Baukindergeld langfristiger zu sichern und den Familien damit gerade jetzt in Zeiten von Corona mehr Planungssicherheit zu geben“, so Jörg Münning.

Mit 51.680 geförderten Wohneinheiten stammte bis Ende Juni dieses Jahres mehr als jeder fünfte Antrag aus Nordrhein-Westfalen. Die KfW schüttete dabei knapp 1,1 Mrd. Euro an die Häuslebauer zwischen Rhein und Weser aus. Dahinter folgten Baden-Württemberg mit rund 714 Mio. Euro, Bayern mit ca. 709 Mio. Euro und Niedersachsen mit gut 620 Mio. Euro. In Bremen wurden in den gut zwei Jahren, in denen es die Leistung gibt, 41 Mio. Euro Baukindergeld vergeben.

Wer hat Anspruch auf das Baukindergeld?

Als natürliche Person haben Sie Anspruch auf das Baukindergeld, wenn Sie:

– (Mit-)Eigentümer von selbstgenutztem Wohneigentum geworden sind und selbst kindergeldberechtigt sind oder mit der kindergeldberechtigten Person in einem Haushalt leben und
– in Ihrem Haushalt mindestens ein Kind gemeldet ist, das zum Zeitpunkt der Antragstellung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Für das Kind muss im Haushalt zudem eine Kindergeldberechtigung vorliegen.
– Ihr jährliches zu versteuerndes Haushaltseinkommen darf 90.000 Euro bei einem Kind, zuzüglich 15.000 Euro je weiterem Kind, nicht überschreiten. Das Kind muss die oben genannten Bedingungen erfüllen. Was wird gefördert?

Der erstmalige Erwerb oder Bau von Wohneigentum für die eigene Familie, wenn dies zum Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrages oder der Erteilung der Baugenehmigung ihre einzige Wohnimmobilie in Deutschland ist. So möchte der Staat den Mietwohnungsmarkt entlasten und vor allem Familien in die eigenen vier Wände bringen. Ob Neubau, Bestandsbau, Wohnung oder Haus ist dabei ganz egal. Positiv ist auch: Die große Koalition hat sich darauf geeinigt, keine Begrenzung für Quadratmeter einzuführen. Damit ist die Wohnfläche Ihres Eigenheims für die Förderung nicht relevant.

Wie viel Baukindergeld gibt es?

Für jedes Kind unter 18 Jahren gibt es einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 1.200 Euro über einen Zeitraum von maximal 10 Jahren. So können Sie insgesamt 12.000 Euro für jedes Kind erhalten, wenn Sie Ihr Eigenheim ununterbrochen 10 Jahre lang selbst für Wohnzwecke nutzen. Für Kinder, die nach Antragseingang geboren oder in den Haushalt aufgenommen werden, können Sie kein Baukindergeld beantragen.

Fristen und Daten

Ihr Kaufvertrag muss zwischen dem 01.01.2018 und 31.03.2021 unterzeichnet worden sein. Für Neubauten gilt: Innerhalb dieses Zeitraums müssen Sie die Baugenehmigung erhalten haben. Da das Baukindergeld ausschließlich für selbstgenutztes Wohneigentum gewährt wird, ist der Einzug in Ihr Eigenheim für den Förderzeitraum entscheidend. Bis zu 6 Monate nach Einzug können Sie den Antrag auf die staatliche Förderung stellen. Bei Erwerb einer bereits bewohnten Mietwohnung muss der Antrag spätestens 6 Monate nach Unterzeichnung des Kaufvertrags erfolgen.

Pressekontakt:

Thorsten Berg
Tel. 0251 / 412-5360
thorsten.berg@lbswest.de


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