Deutsche Kreditwirtschaft wird sich aktiv an Diskussion zum Digital Finance Package beteiligen
Berlin (ots) – Die Europäische Kommission hat heute ihr Digital Finance Package mit den Unterdossiers Digital Finance Strategy, Retail Payments Strategy, einem Legislativvorschlag zu Kryptoassets und einem Legislativvorschlag zur Digital Operational Resilience im Finanzsektor veröffentlicht. Sobald die EU-Kommission weitere Einzelheiten bekannt gibt, müssen die umfangreichen Themenfelder in den kommenden Wochen umfassend analysiert und bewertet werden. Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) wird sich in den jeweiligen Diskussionsprozessen aktiv einbringen.
Digital Finance Strategy
Die DK begrüßt die Initiative der Europäischen Kommission zur Schaffung und Umsetzung einer neuen digitalen Finanzstrategie Europas. Es bestätigt die große Bedeutung der Digitalisierung im Finanzsektor, die nicht zuletzt in der Covid-19-Krise sichtbar geworden ist. Das von der EU-Kommission vorgestellte Vier-Prioritäten-Rahmenwerk deckt im Wesentlichen wichtige Handlungsfelder der digitalen Transformation des EU-Finanzsektors ab. Dabei beschreitet die EU-Kommission den richtigen Weg, bei der Realisierung digitaler Finanzdienstleistungen auf starke europäische Markteilnehmer zu setzen. Die DK unterstützt zudem das Ziel der EU-Kommission, grenzüberschreitende innovationsfreundliche Rahmenbedingungen zu schaffen. Es sei dabei sicherzustellen, dass sich die Aufsichtspraktiken und EU-Gesetzgebungsverfahren weiterhin am Leitgedanken der Technologieneutralität orientieren. Dieser Ansatz einer technologieneutralen Regulierung ist richtig, um angemessene Regeln auch auf zukünftige Technologien anwenden zu können. Das Bekenntnis der Kommission zum Prinzip „Gleiches Geschäft, gleiche Risiken, gleiche Regeln“ ist ausdrücklich zu begrüßen. Angesichts der zunehmenden Aktivitäten von Technologieunternehmen im Finanzsektor ist die Schaffung eines Level Playing Field mit Banken von besonderer Bedeutung. Hier ist ein ganzheitlicher Regulierungsansatz geboten. Es sei wichtig, die Fragmentierung des europäischen Binnenmarktes aufzuhalten. Die DK befürwortet daher die Schaffung einer europaweiten rechtlichen Interoperabilität digitaler Identitäten, insbesondere auch im nationalen Recht.
Retail Payments Strategy
Aus Sicht der DK sollte die künftige Retail Payments Strategy vor allem europäische Marktinitiativen unterstützen. Der derzeitige Rechtsrahmen für Zahlungsdienste, wie die Zahlungsdienstrichtlinie (PSD2) und die SEPA-Verordnung, bieten bereits eine angemessene Rechtsgrundlage für die wettbewerbsorientierte Weiterentwicklung des Zahlungsverkehrs. Der Gesetzgeber sollte darauf achten, dass rechtliche Änderungen die Gestaltungsfreiheit für Produkte nicht weiter einschränken, um die Rahmenbedingungen der Marktinitiativen und somit den Erfolg gemeinsamer europäischer Lösungen nicht zu gefährden. Innovationen, wie die sekundenschnelle Echtzeit-Überweisung („Instant Payments“) in Ergänzung zu den bestehenden klassischen Zahlungsinstrumenten, werden vom Markt und den Kunden gut angenommen. Neue Lösungen und Dienste, die darauf aufbauen, werden aktuell von der europäischen Kreditwirtschaft entwickelt.
Kryptoassets
Der Vorschlag für eine Verordnung über Märkte für Kryptowerte ist ein wichtiger erster Schritt. Hierdurch wird klar, dass Kryptoassets nicht außerhalb der Rechtsordnung stehen, sondern ebenso wie Vermögenswerte in der nicht-digitalen Welt gesetzlichen Regelungen unterliegen. Für die europäische Finanzmarktstabilität ist insbesondere wichtig, dass auch für digitale Werte vergleichbare aufsichtsrechtliche Regeln gelten wie für nicht-digitale Assets. Die Schaffung eines Rechtsrahmens ist zu begrüßen. Über die Einzelheiten des Entwurfs wird noch zu diskutieren sein.
Legislativvorschlag zur Digital Operational Resilience im Finanzsektor
Initiativen in Richtung europaweit einheitlicher IT-Sicherheitsstandards und Harmonisierung der Aufsichtspraktiken sind ein notwendiger und wichtiger Schritt. Die geplanten Regelungen zur Digital Operational Resilience erscheinen sehr umfangreich und sehen zahlreiche Draft Technical Standards durch die ESAs vor, so dass eine hohe Regelungsdichte zu erwarten ist. Aus Sicht der DK sollten die Regelungen spezifisch vor dem Hintergrund des Harmonisierungsziels entwickelt werden und einen Rahmen setzen, der weiterhin für alle Akteure im Finanzmarkt Handlungsspielräume erhält. Es sollten keine ergänzenden Anforderungen, die über den bereits hohen Regulierungsstandard der Banken hinausgehen, entwickelt werden.
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