HZA-MD: Illegale Sanierung – der Zoll schreitet ein
Magdeburg (ots) – Am 23.09.2020 konnten insgesamt vier Personen durch Zöllner festgestellt werden, die sich illegal in Deutschland aufhielten und zudem einer Tätigkeit nachgingen, ohne die dafür vorgesehene Erlaubnis zu besitzen.
16 Bedienstete des Hauptzollamtes Magdeburg – Finanzkontrolle Schwarzarbeit Magdeburg prüften am vergangenen Mittwoch gegen 09:00 Uhr ein größeres Bauvorhaben in Magdeburg – Stadtteil Buckau. Bei dem kontrollierten Objekt handelte es sich um einen ortstypischen Plattenbau mit zahlreichen Wohneinheiten.
Es wurden zunächst zwei vietnamesische Staatsbürger ohne Ausweisdokumente bei Abbrucharbeiten angetroffen. Eine weitere aus Vietnam stammende Person versuchte erfolglos, sich im Keller unter mehreren Rollen Dämmwolle vor den Zöllnern zu verstecken.
Alle drei angetroffenen Personen hielten sich illegal in Deutschland auf und gaben an, keine Ausweisdokumente zu besitzen. Im Inneren des Gebäudes wurden Schlafplätze für bis zu 16 Personen festgestellt.
Die vietnamesischen Staatsangehörigen wurden durch die Bundespolizeiinspektion Magdeburg erkennungsdienstlich behandelt und nach ihrer Vernehmung an die Zentralen Aufnahmestelle (ZAST) Magdeburg übergeben.
Bei der Eigentümerin des Wohnhauses – und vermeintlichen Arbeitgeberin – handelt es sich um eine deutsche Staatsbürgerin mit vietnamesischen Wurzeln. Sie versuchte, sich ebenfalls der Kontrolle zu entziehen, indem sie sich in einer Wohnung im Gebäude einschloss. Nach energischen Klopfen und der Aufforderung die Tür zu öffnen, konnte auch sie kontrolliert werden. Sie bestritt jegliche Kenntnis von illegalen Arbeitnehmern in ihrem Haus.
Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Magdeburg wurden die Räumlichkeiten durchsucht. Bei der Durchsuchung konnten zwei Ausweisdokumente sichergestellt werden. Weiterhin wurden geringe Mengen an Betäubungsmitteln aufgefunden, welche durch hinzugerufene Polizisten der Polizeiinspektion Magdeburg sichergestellt wurden.
Auf der benachbarten Baustelle wurde ein serbischer Arbeitnehmer angetroffen, welcher sich ebenfalls ohne entsprechenden Aufenthaltstitel illegal in Deutschland aufhielt. Auch hier wurden erkennungsdienstliche Maßnahmen durchgeführt und eine Überstellung an die ZAST Magdeburg veranlasst.
Es besteht gegen die Hauseigentümerin bisher der Verdacht der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt sowie der Beschäftigung von Ausländern ohne erforderlichen Aufenthaltstitel. Gegen die angetroffenen Arbeitnehmer werden Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts sowie der Ausübung einer Beschäftigung ohne entsprechenden Aufenthaltstitel durch das HZA Magdeburg geführt.
Der illegale Aufenthalt und die Beihilfe hierzu sind nach § 95 Aufenthaltsgesetz strafbewehrt und können mit einer Geldstrafe oder Haft bis zu einem Jahr sanktioniert werden. Die Ermittlungen dauern in allen Fällen noch an.
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