Influenza-Impfung: Mit bestem Beispiel voran

Koblenz (ots) – Mit der Grippesaison startet auch die jährliche Influenzaimpfung. Am 25. September gingen der Inspekteur des Sanitätsdienstes der Bundeswehr und der Innenminister von Rheinland-Pfalz mit gutem Beispiel voran. Generaloberstabsarzt Dr. Ulrich Baumgärtner und Innenminister Roger Lewentz ließen sich gemeinsam gegen die saisonale Influenza impfen.
Zu dem gemeinsamen Impftermin, der auf die Wichtigkeit der Grippeschutzimpfung, gerade in der Pandemie aufmerksam machen soll, wurden der Innenminister und der Inspekteur des Sanitätsdienstes von Angehörigen des Polizeipräsidiums Koblenz und des Kommandos Sanitätsdienst der Bundeswehr begleitet. Die Impfungen wurden von Oberfeldarzt Dr. Ralf Jaekel und Polizeiarzt Dr. Stefan Brill verabreicht.
Zum Schutz der Bevölkerung
Die jährliche Grippeschutzimpfung trage bedeutend zum Schutz der Bevölkerung, aber auch zur Entlastung des Gesundheitssystems bei, so der Innenminister. Diese Entlastung sei vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie besonders wichtig. „Gerne gehe ich, wie auch in den letzten Jahren, bei der Grippeschutzimpfung mit gutem Beispiel voran und freue mich, dass der Aufruf durch die Bundeswehr wie auch die Kolleginnen und Kollegen in der Polizei unterstützt wird“, erklärt Roger Lewentz.
Risiko reduzieren
Der Inspekteur des Sanitätsdienstes der Bundeswehr, Generaloberstabsarzt Dr. Ulrich Baumgärtner, erklärt einen weiteren wichtigen Aspekt der Influenzaimpfung: „Eine Grippeschutzimpfung reduziert das Risiko, gleichzeitig an Influenza und an COVID-19 zu erkranken. So schützen wir uns vor einem möglicherweise schweren Krankheitsverlauf und schonen gleichzeitig die Kapazitäten unseres Gesundheitssystems.“ Die Grippeschutzimpfung wird von der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert-Koch-Institut (RKI) vor allem für Risikogruppen wie Seniorinnen und Senioren oder Menschen mit chronischen Grundleiden sowie für beruflich besonders exponierte Personen empfohlen. Für alle Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr gilt die Duldungspflicht für diese Impfung.

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