Winterreifen und Ganzjahresreifen: Profiltiefe entscheidend / TÜV Rheinland: Ganzjahresreifen eher Kompromisslösung / Wintertauglichkeit nur bis 4 Millimeter Profiltiefe garantiert

Köln (ots) – Eine generelle Pflicht, an einem bestimmten Datum Winterreifen aufzuziehen, gibt es in Deutschland nicht. Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte dürfen in Deutschland jedoch nur Autos fahren, die mit wintertauglichen Reifen ausgerüstet sind. Um sich den Austausch auf Winterreifen zu ersparen, setzten einige Fahrzeughalter auf Ganzjahresreifen. „Ebenso wie reine Winterreifen sind Ganzjahresreifen mit einem Schneeflockensymbol gekennzeichnet. Das heißt, dass der Hersteller die Wintertauglichkeit des Reifens garantiert. Bei Temperaturen unter 7 Grad Celsius greifen sie nachweislich besser auf der Straße“, erklärt Thorsten Rechtien, Kfz-Experte bei TÜV Rheinland.

Profiltiefe unbedingt messen

Wintertaugliche Reifen sollten von Oktober bis Ostern gefahren werden. Dabei sind Ganzjahresreifen laut Rechtien eine Kompromisslösung. Wer einen Ganzjahresreifen fährt, sollte besonders beachten: Hersteller garantieren die Wintertauglichkeit nur bis zu einer Profiltiefe von vier Millimetern. „Grob geschätzt verlieren Reifen einen Millimeter pro 10.000 Kilometer“, so Rechtien. Sein Tipp daher: Zu Beginn der Wintersaison unbedingt die Profiltiefe prüfen. Sind es weniger als 4 Millimeter, verliert der Reifen an Griff und wird der Bremsweg bei Schnee und Eis länger. „Für den Wintereinsatz taugen die Reifen dann nicht mehr“, so Thorsten Rechtien. Ob die Profiltiefe noch genügt, lässt sich bei vielen Reifen an der Reifenverschleißanzeige (Tread Wear Indicator, TWI) erkennen. Diese ist durch ein Dreieckssymbol an der Flanke der Reifen gekennzeichnet.

Altersbedingte Beschädigungen bei Hauptuntersuchung geprüft

Alter und Zustand der Alter der Reifen spielen eine zentrale Rolle für die Verkehrssicherheit und deshalb auch bei der regelmäßigen Hauptuntersuchung (HU) (https://www.tuv.com/landingpage/de/lp-haupt-und-abgasuntersuchung/). Bei dieser HU achten die Fachleute von TÜV Rheinland auf die vorschriftsmäßige Größe und richtige Zuordnung der Reifen zu Fahrzeug und Felge. Die gesetzliche Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern wird zudem genauso kontrolliert wie mögliche Schäden an den Reifen. Nicht nur die Nutzungsart und Fahrleistung spielen bei der Alterung eine Rolle. „Starke UV-Einstrahlung führt beispielsweise dazu, dass Reifen schneller aushärten. Eine allgemeingültige Lebensdauer von Reifen lässt sich daher nicht nennen“, so Rechtien.

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