„Bürgeranwalt“: Eine Kreuzfahrt mit Corona an Bord – welche Ansprüche haben die Passagiere?

Am 3. Oktober um 18.00 Uhr in ORF 2

Wien (OTS) – Peter Resetarits präsentiert in der Sendung „Bürgeranwalt“ am Samstag, dem 3. Oktober 2020, um 18.00 Uhr in ORF 2 folgende Beiträge:

Sorge um die Zukunft von Monique – welche Unterstützung in der Schule steht ihr zu?

Monique ist zwölf Jahre alt, hat eine Lern- und Aufmerksamkeitsschwäche und wird heuer die vierte Klasse Volksschule wiederholen. Dafür hat ihr die zuständige Bezirkshauptmannschaft eine Schulassistenz bewilligt. Doch die Volksschuldirektorin aus Kalsdorf bei Graz hält eine sonderpädagogische Förderung für richtig. Die Familie fürchtet, dass man so der Tochter die Zukunft verbaut und hat sich an Volksanwalt Walter Rosenkranz gewandt.

Nachgefragt: Was hat die Kritik an Lärm und Gestank in Peggau in der Steiermark bewirkt?

Anrainer/innen einer Müllaufbereitungsanlage in Peggau in der Steiermark hatten das Gefühl, dass die zuständige Behörde beim Land Steiermark zu wenig unternimmt, um Auflagen umzusetzen. Daher wandten sie sich an die Volksanwaltschaft. Vom Betreiber wurden im „Bürgeranwalt“-Studio Verbesserungen versprochen. Gibt es nun ein Jahr später mehr Lebensqualität rund um die Müllaufbereitungsanlage?

Eine Kreuzfahrt mit Corona an Bord – welche Ansprüche haben die Passagiere?

Österreichische Touristinnen und Touristen kritisieren, wie mit ihnen umgegangen wurde, nachdem auf dem von ihnen gebuchten Kreuzfahrtschiff Corona-Infektionen festgestellt wurden. Während einer Irrfahrt durch die Karibik hätte Chaos geherrscht. Welche Ansprüche haben sie wegen entgangener Urlaubsfreude? Gebührt Schadenersatz, weil etliche von ihnen tatsächlich an COVID-19 erkrankt sind? Im Studio diskutiert der Rechtsanwalt eines betroffenen Reiseveranstalters, Dr. Eike Bernd Lindinger, mit ÖAMTC-Rechtsexpertin Mag. Verena Pronebner.

http://presse.ORF.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender