„Bürgeranwalt“: Muss ein Wasserzählerschacht vor oder hinter dem Zaun errichtet sein?

Am 10. Oktober um 18.00 Uhr in ORF 2

Wien (OTS) – Peter Resetarits präsentiert in der Sendung „Bürgeranwalt“ am Samstag, dem 10. Oktober 2020, um 18.00 Uhr in ORF 2 folgende Beiträge:

Keine Umwidmung: Ungleichbehandlung zweier Eigentümer?

Seit mehr als 20 Jahren versucht Familie P. aus Hartberg, das Grundstück, auf dem sie eine Modellautobahn betreibt, von Freiland in „Sondernutzung Modellsportfläche“ umwidmen zu lassen. Erfolglos. Und das, obwohl das Nachbargrundstück des örtlichen Modellfliegerclubs die entsprechende Widmung schon lange bekommen hat. Volksanwalt Werner Amon sieht darin eine Ungleichbehandlung durch die Stadtgemeinde.

Muss ein Wasserzählerschacht vor oder hinter dem Zaun errichtet sein?

Der neue Gartenzaun von Frau S. in Matzendorf-Hölles in Niederösterreich würde ihren Wasserzählerschacht miteinschließen. Das ist der Gemeinde gar nicht recht, sie meint, dass er jederzeit frei zugänglich sein müsse. Die Volksanwaltschaft kritisierte die Vorgangsweise des Bürgermeisters.

Nachgefragt: Fehler bei der Geburt? Wie haben Gerichte entschieden?

Jahrelang hat die Sendung „Bürgeranwalt“ zwei ähnliche Fälle begleitet. Es ging jeweils um Kinder, bei deren Geburt im Spital schwere Fehler passiert sein sollen. Beide Buben sind seitdem schwer behindert. In beiden Fällen versuchten die Eltern, eine finanzielle Absicherung ihrer Kinder zu erstreiten. Jetzt gibt es zwei ganz unterschiedliche Urteile.

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