ÖAMTC: Aufhebung der Überwachung von Kurzparkzonen im Zuge des COVID-Lockdowns

Städte lockern Regelungen – Laufend aktuelle Infos auf www.oeamtc.at und in der ÖAMTC-APP

Wien (OTS) – Im Zusammenhang mit den bestehenden Ausgangsbeschränkungen im Zuge der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie haben laut ÖAMTC einige Städte und Gemeinden die bestehenden Kurzparkzonenregelungen gelockert. Die Maßnahmen sollen dazu dienen Bürgern während der Lockdown-Phase dringend notwendige Wege mit dem Pkw zu erleichtern.

Mit Stand 18. November 2020, liegen dem ÖAMTC von den Magistraten folgender Städte Bestätigungen vor, dass die Überwachung bis auf Widerruf ausgesetzt wird:

* Salzburg

* Klagenfurt

* Villach

* Feldkirchen

* Wolfsberg

* Völkermarkt

* Wiener Neustadt

* Perchtoldsdorf

* Mistelbach

* Purkersdorf

* Eisenstadt

* Neusiedl am See

* Wels

* Weiz

* Feldbach

* Judenburg

Gebühren in Form von ausgefüllten Parkscheinen oder digitalen Zahlungen via APPs müssen nicht entrichtet werden. Aber Achtung: In vielen Städten/Gemeinden gilt allerdings die Einhaltung der maximalen Abstellzeiten auch weiterhin.

Utl.: Laufend aktuelle Informationen auf www.oeamtc.at und in der ÖAMTC-APP

Sämtliche Informationen, welche Regelungen in den parkraumbewirtschafteten Zonen der einzelnen Kommunen gelten findet man laufend aktualisiert auf der Homepage des Clubs unter https://bit.ly/2UAG7lJ sowie in der kostenlosen ÖAMTC-APP (www.oeamtc.at/apps). „In der APP des Clubs erkennt man mittels GPS-Position-Anzeige auch auf einen Blick, ob man sich mit seinem Fahrzeug in einer parkraumbewirtschafteten Zone befindet, welche maximale Parkzeit erlaubt ist und wie hoch die Gebühren sind“, erklärt Gilles Dittrich von der Abteilung Mobilitätsinformationen des Clubs.

Utl.: Keine allgemeine Aufhebung in allen Städten – Parkregelungen müssen beachtet werden

ÖAMTC-Experte Dittrich weist nachdrücklich darauf hin, dass es sich um keine allgemeine Aufhebung, die für alle Städten gilt, handelt:
„Auch in Wien gelten die Kurzparkzonen nach derzeitigem Wissenstand weiter.“ Dem Club liegen zwar Informationen vor, dass in mehreren Landeshauptstädten zur Zeit eine Aussetzung der Kurzparkzonen geprüft wird, konkrete Aussagen dazu gibt es aber noch nicht. „Unabhängig von gültigen oder temporär aufgehobenen Kurzparkzonen, zu beachten ist, dass Anrainer- und Behindertenparkplätze sowie Ladezonen, Halte- und Parkverbote und andere allgemeine Regelungen für das Abstellen von Kfz auf jeden Fall ausnahmslos zu beachten ist“, appelliert ÖAMTC-Experte Dittrich.

ÖAMTC-App: www.oeamtc.at/app
Aktuelles zum Thema Parken: www.oeamtc.at/parken
Alle Informationen zu Kurzparkzonen:
https://www.oeamtc.at/thema/parken/#kurzparken-16164128

(Schluss)
Gilles Dittrich

ÖAMTC-Kommunikation Mobilitätsinformationen
+43 1 71199 21795
mi-presse@oeamtc.at
www.oeamtc.at

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