Prammer/Bürstmayr zu Budget: Justiz hat mehr Budget zur Verfügung als die letzten Jahre

Justiz-Budget 2021 stärkt Rechtsstaatlichkeit und ermöglicht Reformen mit Grüner Handschrift

Wien (OTS) – „Nachdem die Justiz in den letzten Jahren budgetär ausgehungert wurde, ist es mit Grüner Regierungsbeteiligung gelungen, ein Rekordbudget für die Justiz auszuverhandeln“, sagt die Justizsprecherin der Grünen, Agnes Sirkka Prammer.

Der Justiz stehen für das Jahr 2021 zusätzlich 65,8 Millionen Euro Budget zur Verfügung. „Besonders freut mich die Aufstockung des Opferschutzes mit rund 4,2 Millionen Euro. Mit diesem Geld können Opferhilfeeinrichtungen Betroffene von Sexual- und Gewaltstraftaten auf das Verfahren und die damit verbundenen emotionalen Belastungen vorbereiten“, betont Prammer.

„Mit zusätzlichen fünf Millionen Euro für die Rechtsberatung durch die neue Bundesbetreuungsagentur (BBU) im Bereich des Fremden- und Asylwesens ermöglicht das Budget auch hier mehr Möglichkeiten für faire Verfahren“, sagt Georg Bürstmayr, Asyl- und Sicherheitssprecher der Grünen.

Im Bereich des Maßnahmenvollzuges ist der Ausbau des forensischen Zentrums Asten mit ca. 100 zusätzlichen Plätzen vorgesehen. „Ein Rechtsstaat wie Österreich hat den humanen und menschenrechtskonformen Maßnahmenvollzug zu garantieren“, fordert Prammer und weist auch auf die wesentliche Aufstockung im Bereich des Betreuungspersonals hin: „Sowohl was die Gehaltserhöhungen betrifft, als auch die zusätzlichen Kräfte im Bereich des Strafvollzuges. Hierbei handelt es sich vor allem um Psycholog*innen, Sozialarbeiter*innen und Krankenpfleger*innen, die einen erheblichen Beitrag in der Arbeit des Maßnahmenvollzuges leisten.“

Die Aufstockung der Mittel der Bewährungshilfe um 2,358 Millionen Euro gegenüber dem Bundesvoranschlag von 2020 ist ebenfalls ein wichtiger Schritt, da es hier um die Resozialisierung von Straftäter*innen geht.

„Eine professionelle und engmaschige Bewährungshilfe ist der Garant für die Wiedereingliederung von straffällig gewordenen Personen in die Gesellschaft“, sagt Prammer. Zusätzliche Mittel für die Bewährungshilfe verhelfen verurteilten Straftäter*innen zu einer begleiteten Lebensführung, die sie von der Begehung neuerlicher strafbarer Handlungen abhalten kann.

„Der Rechtsstaat kann nicht nur durch seine Macht, Strafen zu verhängen und Personen einzusperren Sicherheit erreichen. Straffällige sollen auch mit der Bewährungshilfe unterstützt werden, um sich zum einen mit ihrem Verhalten auseinanderzusetzen. Gleichzeitig sollen sie bei der Wohnungs- und Arbeitssuche sowie weiteren Maßnahmen begleitet werden. Damit soll eine Wiedereingliederung in die Gesellschaft erreicht werden. Auch das trägt wesentlich zur Inneren Sicherheit einer Gesellschaft bei“, hält Bürstmayr fest.

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