Anschober: Corona-Schutzimpfung – bisher gute Verträglichkeit bei den Geimpften

COVID-19-Impfstoffe: Verpflichtung zur Meldung von Nebenwirkungen bzw. Ausbleiben einer Wirkung COVID-19-Impfstoffe: Verpflichtung zur Meldung von Nebenwirkungen bzw. Ausbleiben einer Wirkung

Wien (OTS) – Gesundheitsminister Rudi Anschober: „Bisher sind die Rückmeldungen der bislang mehr als 6000 in Alten- und Pflegeheimen bzw. MitarbeiterInnen von Covid-19-Stationen geimpften Personen über die Verträglichkeit sehr positiv. Diese Auswirkungen wollen wir jedoch transparent begleiten. Dazu brauchen wir auch die Betroffenen. Ehrliche Information, Aufklärung und Transparenz sind die wichtigsten Grundlagen für die persönliche Impfentscheidung. Daher werde ich jede Woche ein Update darüber geben, wie es den bisher geimpften Menschen geht, und über neueste wissenschaftliche Erkenntnisse und Service-Angebote für die Bevölkerung informieren. Ziel ist, möglichst viele Menschen über die Auswirkungen der Corona-Schutzimpfung transparent zu informieren und damit eine hohe Impfbereitschaft in Österreich zu erreichen.“

Meldepflicht für Arzneimittelnebenwirkungen in Österreich –
gilt auch für die Impfung

Jede Impfung kann leichte Nebenwirkungen haben – eine Rötung, eine leichte Schwellung, leichtes Fieber, ein leichter Schmerz bei der Einstichstelle – diese sollten über 1-2 Tage nicht hinausgehen. Sollten Wirkungen darüber hinausgehen, ist es daher besonders wichtig, dass Nebenwirkungen von Impfstoffen gemeldet und bewertet werden. Dadurch kann auch nach der Zulassung das jeweilige Nutzen-Risikoverhältnis kontinuierlich und umfassend weiter bewertet und somit sichergestellt werden, dass alle verfügbaren Impfstoffe sicher sind.

In Österreich können Nebenwirkungen von PatientInnen sowie deren Angehörigen freiwillig direkt an das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) gemeldet werden. Die Meldepflicht gilt für Ärzte und Apotheker. Geimpfte Personen und deren Angehörige können auf freiwilliger Basis ebenfalls Nebenwirkungen melden.

Zu empfehlen ist zuerst das Gespräch mit dem Arzt und dann dessen direkte Meldung im Bedarfsfall.

Als Nebenwirkung gilt jede Reaktion auf den Impfstoff, die schädlich und unbeabsichtigt ist. Bei Impfstoffen ist auch das Ausbleiben einer Wirkung (z.B. kein Impfschutz nach erfolgter Impfung) besonders relevant und sollte in jedem Fall gemeldet werden.

Anschober: „Nebenwirkungen melden kann man etwa bei der Hausärztin oder dem Hausarzt oder bei der Informationshotline der AGES sowie über Online-Formular des BASG. Für uns ist es wichtig, dass es ein benutzerfreundliches Angebot gibt. Wir weisen an vielen Stellen in den Aufklärungsunterlagen auch dezidiert darauf hin, wo man sich hinwenden kann. Das ist insbesondere dann wichtig, wenn man Nebenwirkungen durch die Impfung vermutet, die über das hinausgehen, was an Nebenwirkungen zu erwarten ist.“

Impftagebuch Wenisch

Der Wiener Mediziner Christoph Wenisch, Leiter der Infektionsabteilung an der Klinik Favoriten, hat nach seiner Impfung gegen das Coronavirus am Sonntag ein Impftagebuch gestartet, das er nun am Twitter-Account des Wiener Gesundheitsverbundes führt. Es gehe ihm gut, meinte der Mediziner. „Beschwerden null.“

Anschober: „Super, wie der Mediziner hier mit gutem Beispiel vorangeht. Ich empfehle auch allen anderen, die geimpft werden, ein solches ‚Impftagebuch‘ zur Selbstbeobachtung und Dokumentation zu führen.“

Zur Meldung von Nebenwirkungen nach einer COVID-19-Impfung
nutzen Sie bitte eine der folgenden Möglichkeiten:

Corona Hotline: 0800 555 621

Elektronisches Meldeformular (zum direkten Online-Einmelden)

Papierformular zum Ausdrucken (zum Versenden über folgende Wege):

E-Mail: [nebenwirkungen@basg.gv.at] (mailto:nebenwirkungen@basg.gv.at)

[Nebenwirkungen – BASG]
(https://www.basg.gv.at/marktbeobachtung/meldewesen/nebenwirkungen#c2
2950)

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Margit Draxl
Pressesprecherin
+43 1 711 00-862477
pressesprecher@sozialministerium.at
www.sozialministerium.at

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