Volksanwalt Achitz: Steinhof-Heimopfer können bald wieder Entschädigung beantragen
Wiener Gesundheitsverbund sichert in ORF-„Bürgeranwalt“ zu, traumatisierten früheren Insassinnen und Insassen entgegenzukommen – Gespräche über Abwicklung laufen
Wien (OTS) – Im Pavillon 15 des Psychiatrischen Krankenhauses am Steinhof wurden viele Jahrzehnte lang Kinder und Jugendliche seelisch und körperlich gequält. Die Lebensbedingungen waren bis in die 1980er-Jahre weit entfernt von menschenwürdigen Standards: rundum verschlossene Gitterbetten, Ruhigstellung mit Medikamenten, abgesperrte Wasserhähne, sodass die Kinder Wasser nur aus den Toiletten trinken konnten.
Länder sowie Heimträger haben sich entschlossen, an Betroffene Entschädigungen auszuzahlen und die Kosten für eine Psychotherapie zu übernehmen. Auch die Gemeinde Wien, zuständig für den Pavillon 15, schuf ein solches Entschädigungsprojekt. Der Haken: Die Betroffenen hatten nur wenige Jahre Zeit, sich zu melden und die Entschädigung zu beantragen. Im August 2018 war diese Möglichkeit vorbei. „Zu früh, denn man erreicht die früheren Insassinnen nicht über die Medien, viele wussten nicht, dass sie eine Entschädigung bekommen können“, kritisierte Volksanwalt Bernhard Achitz. Andere sind traumatisiert und brauchen länger Zeit, bis sie in der Lage sind, die Entschädigung zu beantragen.
Damit in der ORF-Sendung „Bürgeranwalt“ vom 2. Jänner 2021 konfrontiert, zeigte Markus Pederiva vom Wiener Gesundheitsverbund Verständnis: „Wien nimm seine historische und gesellschaftliche Verantwortung wahr.“ Fälle, die später eintreffen, sollen nun trotzdem im Sinne der Betroffenen entschieden werden. Derzeit laufen Gespräche über die konkrete Abwicklung. Man werde auch Anhaltspunkte suchen, wie man aktiv auf Betroffene zugehen könne. „Diese Botschaft höre ich gerne“, sagte Volksanwalt Achitz: „Wann immer jemand draufkommt, dass sie oder er betroffen ist, es muss eine Möglichkeit geben, eine Entschädigung zu bekommen.“
Stichwort Heimopferrente
Unabhängig von der Entschädigung, die vom Heimträger bzw. dessen Rechtsnachfolger bezahlt wird, haben Betroffene auch die Möglichkeit, eine Heimopferrente zu beantragen. Diese Geste der Anerkennung durch die Republik Österreich in der Höhe von monatlich 337,30 Euro wird von der Volksanwaltschaft organisiert. Infos:
[https://volksanwaltschaft.gv.at/heimopferrente]
(https://volksanwaltschaft.gv.at/heimopferrente)
Florian Kräftner
Mediensprecher im Büro von Volksanwalt Mag. Bernhard Achitz
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florian.kraeftner@volksanwaltschaft.gv.at
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