NOVOMATIC bringt Strafanzeige wegen rechtswidriger Informationsweitergabe ein
NOVOMATIC bringt aufgrund der rechtswidrigen Weitergabe von vertraulichen und sensiblen Unternehmensinformationen eine Strafanzeige ein.
Gumpoldskirchen (OTS) – Begründet wird dieser Schritt damit, dass eine Recherchekooperation bestehend aus „profil“, „Der Standard“ und „ORF-ZiB2“ in einer Medienanfrage vertrauliche Unternehmensinformationen verwendet hat, die wohl nur unter Verletzung rechtlicher Bestimmungen erlangt werden konnten. Es handelt sich dabei um eine Datei, die bislang ausschließlich der Ermittlungsbehörde sowie dem U-Ausschuss vorliegen dürfte und dort der Verschwiegenheit unterliegt.
Die Recherchekooperation hat mittlerweile selbst bestätigt, dass ihre Anfrage auf einer – namentlich exakt bezeichneten – Datei beruht, die im Zuge einer Hausdurchsuchung bei NOVOMATIC sichergestellt und auch an den Ibiza-U-Ausschuss übermittelt wurde. Daraus wird klar, dass es sich hierbei um die rechtswidrige Erlangung von vertraulichen Unternehmensinformationen handelt, zumal es sich bei den gegenständlichen Ermittlungen um einen Verschlussakt handelt, bei dem besondere Geheimhaltung gilt.
Auch der Umstand, dass diese Unterlagen über Mitglieder des U-Ausschusses an die Recherchekooperation gelangt sein könnten, stellt eine rechtswidrige Weitergabe von sensiblen Unternehmensinformationen dar, denn auch Informationen und Unterlagen des U-Ausschusses sind nicht (medien-)öffentlich, sondern unterliegen unter anderem den Beschränkungen des Informationsordnungsgesetzes.
Diese – mittlerweile fast übliche – rechtswidrige Weitergabe von vertraulichen Daten an Journalisten und Medien konterkariert faire und objektive Ermittlungen und führt zu einem massiven Schaden für die Betroffenen, aber auch für den Rechtsstaat. NOVOMATIC prüft deshalb zusätzlich weitere rechtliche – insbesondere auch datenschutz- und zivilrechtliche – Schritte und behält sich ausdrücklich auch Schadenersatz- und/oder Amtshaftungsklagen vor.
Dr. Peter Zöchbauer
Rechtsanwalt
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