Gekommen, um zu bleiben: Erste anwaltliche Auskunft ab sofort per Telefon
Wien (OTS) – Die Wiederaufnahme der Ersten anwaltlichen Auskunft trotz anhaltender Corona-Pandemie und dem damit verbundenen Gesundheitsschutz war zuletzt großes Ziel der Rechtsanwaltskammer. Als eines der wichtigsten Services für die rechtsuchende Bevölkerung wurde intensiv an einer Lösung der Lockdownbedingten Einstellung gearbeitet. Ab 1. März 2021 wird die Erste anwaltliche Auskunft per Telefon angeboten. Dies soll eine neuerliche Unterbrechung genauso wie beim Klientenservice künftig verhindern.
Mit der Wiederaufnahme der Ersten anwaltlichen Auskunft stellt die RAK Wien
sicher, dass der möglichst niederschwellige Zugang zum Recht für interessierte Teile der Bevölkerung auch bei weiteren Corona-Wellen kostenlos gewährleistet ist. Von der Pandemie besonders betroffen:
private Themen wie Zivilrecht, Wohnrecht, Ehe- und Familienrecht oder Erbrecht. Mehr Anfragen werden nun auch zu geschäftlichen Rechtsbereichen wie Insolvenzrecht erwartet.
Zur Einhaltung hoher Sicherheitsauflagen zum Schutz der Klienten und der Rechtsberater aus dem Kreis der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte erfolgt der Neustart der EAA nun unter noch einmal verschärften und neuen Voraussetzungen. Die zwischen Juli und November 2020 eingerichtete Online-Anmeldung via RAK-Webseite (www.rakwien.at/?seite=klienten&bereich=auskunft) bleibt, die Rechtsberatung selbst erfolgt ab heute, 1. März 2021, hingegen per Telefon.
Pro Tag können sich künftig 30 Ratsuchende ausschließlich für diese telefonische Rechtsberatung anmelden. Wer keine Möglichkeit zur Online-Registrierung hat, kann dies ebenso telefonisch über einen RAK-Mitarbeiter vornehmen. So bleibt der Datenschutz gewährleistet. Die telefonische Rechtsberatung erfolgt jeweils Montag bis Mittwoch zwischen 17:00 und 19:30 Uhr, der Donnerstag gehört dem Klientenservice.
Drei Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte haben pro Tag Dienst. Das Anmeldesystem teilt die Ratsuchenden automatisch auf. Die Zuteilung einer konkreten Uhrzeit ist nicht möglich, um der Rechtsanwaltschaft bei den Anrufen möglichst viel Freiheit im Sinne der bestmöglichen Beratung zu lassen.
„Die Statistiken des Spätsommers und Herbsts haben gezeigt, dass vor allem Familien oder Menschen im privaten Bereich mit Problemen nach den ersten beiden Corona-Wellen zu kämpfen hatten. Wir erwarten, dass nun auch kleinere Unternehmer wegen drohenden Insolvenzen hinzukommen könnten“, sagt RAK Wien Präsident Dr. Michael Enzinger zum großen Interesse an einem der wichtigsten Services der Rechtsanwaltskammer für die rechtsuchende Bevölkerung in Wien.
„Es war uns deshalb wichtig, dass die Wiener Rechtsanwaltschaft die Erstauskunft trotz anhaltender Pandemie unter Wahrung des Datenschutzes wieder anbieten kann. Die Menschen, die sich mitunter einen Rechtsbeistand leisten können, erhalten qualifizierten und kostenlosen rechtsanwaltlichen Rat. Das ist direkte Hilfe dort, wo sie die Bevölkerung braucht“.
Über die RAK Wien
Die Rechtsanwaltskammer Wien ist die Standesvertretung der in Wien niedergelassenen Rechtsanwälte. Aufgabe der RAK Wien ist neben der Vertretung der Interessen der Mitglieder die Begutachtung von Gesetzen, die Erstellung von Gutachten sowie die Überwachung der Einhaltung der Berufspflichten (Disziplinarrecht).
Mag. Michael Lechner
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