Keine Evidenz, keine grundrechtliche Legitimität
-Massive Kritik an Verlängerung der Covid-Maßnahmen
Wien (OTS) – Mit Sonntag 28.2. ist eine weitere Verlängerung der geltenden Covid-Maßnahmen in Kraft getreten. Als Begründung für die Weiterführung der einschneidenden Maßnahmen wird ausdrücklich genannt, dass diese: „(…) zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 unerlässlich sind, um einen drohenden Zusammenbruch der medizinischen Versorgung oder ähnlich gelagerte Notsituationen zu verhindern.“
Bettensituation in Krankenhäusern vollkommen entspannt
„Tatsächlich haben wir jedoch in keinem einzigen Parameter des Gesundheitswesens auch nur annähernd einen „drohenden Zusammenbruch der medizinischen Versorgung“, empört sich der Arzt DDr. Christian Fiala. Die Bettensituation in österreichischen Krankenhäusern ist sehr entspannt: Höchststand der Intensivbetten war am 29.11.2020 mit 723 belegten Betten von insgesamt 2.567 verfügbaren Betten österreichweit. Derzeit sind nur 260 Betten mit Corona Patienten belegt, das sind 10% der gesamt verfügbaren aufgestellten Intensivbetten. Fazit: „Es droht kein Zusammenbruch des Systems, es sind genügend Krankenhausbetten aller Art vorhanden und es sind keinerlei Einschränkungen nötig“, sagt auch Dr. Gerhard Pöttler, Gesundheitsökonom und Leiter mehrerer Gesundheitseinrichtungen.
Tests zeigen, dass Virus sich kaum verbreitet
Auch zeigt die geringe Zahl an positiven Covid-Testergebnissen, dass es offenbar keine nennenswerte Ausbreitung des Virus gibt. Obwohl mit über 200.000 Screeningtests pro Tag in einem noch nie dagewesenen Ausmaß getestet wird und somit eine allfällige Ausbreitung auffallen würde: Am 27.2. waren 2.345 positive Tests d.h. lediglich 0,7% der durchgeführten Tests positiv. „Erwartungsgemäß ist das gesuchte Virus am Ende der zweiten Wintersaison, in der es sich ausbreitet, in der Bevölkerung nur sehr schwer zu finden. Von einer epidemischen Ausbreitung kann keine Rede sein. Ferner wissen wir, dass der Großteil der Menschen keine Symptome entwickelt, in Ischgl waren 85% der Infizierten symptomlos“, sagt Arzt DDr. Christian Fiala.
Eingriff in Grundrechte unzumutbar
Der Verlauf der Gesundheitsdaten seit März letzten Jahres zeigt ebenfalls deutlich, dass die Maßnahmen der Regierung nicht zu einer Verbesserung der Gesundheitssituation der Bevölkerung beigetragen haben. Ganz im Gegenteil war die Sterblichkeit während der beiden Lockdowns sogar erhöht. Der Rechtsanwalt Dr. Michael Brunner zweifelt an der staatlichen Legitimität der Maßnahmen: „Eingriffszweck und Eingriffswirkung müssen verhältnismäßig sein. Von allen möglichen Maßnahmen sind immer die milderen auszuwählen. Die sofortige Rücknahme von grundrechtseinschränkenden Maßnahmen ist zwingend, wenn sie nicht mehr erforderlich sind.“
Verfassungswidrigkeit vorhersehbar
Die gesetzlichen Voraussetzungen für die grundrechtseinschränkende Verordnung sind nicht gegeben, weil der Gesetzgeber dafür keine evidenzbasierte Faktenlage anführen kann: es gibt keine Notstandssituation, insbesondere keinen drohenden Zusammenbruch des Gesundheitswesens. Somit ist der Gesetzgeber bei der Verlängerung der aktuellen Verordnung seiner rechtsstaatlichen Pflicht nicht nachgekommen, die grundrechtseinschränkenden Maßnahmen zu begründen. „Es ist daher juristisch davon auszugehen, dass die aktuell erlassene Verordnung ebenso wie ihre Vorgängerverordnungen wieder durch den Verfassungsgerichtshof für gesetz- und verfassungswidrig erklärt und damit als ungültig aufgehoben werden. Das würde auch bedeuten, dass Menschen allfällige Schäden als Folge der Corona Maßnahmen vom Staat einfordern können.“ Brunner hat gegen COVID-19-Verordnungen erfolgreiche Verfassungsbeschwerden (Individualanträge) eingebracht und zahlreiche weitere Verfahren sind anhängig.
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Volksbegehren für eine Wiedergutmachung der Covid-Maßnahmen www.corona-volksbegehren.at
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