Augarten-Schwarzbau: Desinformation der Stadt Graz erfordert Klarstellung

Wien (OTS) – Nach Berichterstattung über die Reaktionen der Stadt Graz auf die neuesten Gerichtsentscheidungen zum Augartenprojekt ieht sich die Umweltorganisation VIRUS zu mehreren Klarstellungen veranlasst. Sprecher Wolfgang Rehm: „Das wichtigste in dem nun offenbar ausgebrochenen Desinformations-Chaos ist es, klarzustellen, dass der Stadt keine Berufung möglich ist, die Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts, die der Grazer Bürgermeister offenbar noch nicht einmal mitbekommen hat, ist rechtskräftig. Der naturschutzrechtliche Bescheid ist weg und das Projekt somit jetzt ein Schwarzbau.“

Folge man den Berichten im Kurier, so würde man im Büro des Bürgermeisters immer noch so tun, als wäre der Fall noch beim Landesverwaltungsgericht Steiermark und habe man offenkundig noch gar nicht mitbekommen, dass Nagl jetzt keinen Bescheid mehr hat, sondern das LVwG dem Verwaltungsgerichtshof (VwGH) gefolgt ist und diesen ersatzlos behoben hat. Verena Ennemoser, die Leiterin der Präsidialabteilung die gegenüber Kronen Zeitung und Kleine Zeitung Stellung genommen hat, würde wiederum unter Berufung auf den vormals rechtskräftigen Bescheid 2019 negieren, dass dieser mit Verzögerung seiner Rechtswidrigkeit zum Opfer gefallen sei. „Deshalb handelt es sich jetzt um einen Schwarzbau und die Landesregierung wird tätig werden müssen“, so Rehm. Eine Berufung, wie von Ennemoser in den Raum gestellt, sei nicht möglich. Rechtsmittel an die Höchstgerichte, wie sie Bürgermeister Nagl als Projektwerber und als belangte nunmehr als unzuständig erkannte Behörde einbringen könnte, stünden hingegen vor hohen Hürden. Für eine Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof müssten verfassungsmäßig gewährleistete Rechte verletzt sein. Die ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof sei vom LVwG mangels zu klärender Rechtsfragen ausgeschlossen worden und verbleibe nur die Möglichkeit, es mit einer außerordentliche Revision zu versuchen. „Der rechtsfreundliche Vertreter der Stadt Graz hat in einem gleichartigen Verfahren diesen Weg erfolglos beschritten. Es macht keinen schlanken Fuß, dem VwGH eine Sache vorzulegen, die er gerade erst entschieden hat und darin anzuprangern, dass das LVwG seiner Entscheidung gefolgt ist. Das wäre nur eine weitere Vergeudung von Steuermitteln“, so Rehm . Von zentraler Bedeutung für den möglichen weiteren Ablauf sei es, dass der Anrufung eines Höchstgerichtes in beiden möglichen Fällen keine aufschiebende Wirkung zukommt. „Die Entscheidung des LVwG ist rechtskräftig und vollstreckbar, der Bescheid ist weg, ein neues Verfahren ist zu führen und wir erwarten, dass die Landesregierung dies mit der für eine Behörde nötigen Objektivität und Neutralität tut und sich nicht bloß als Verbündete sieht, die mit Nagl packelt bzw. zu dessen Gunsten das Verfahren verschleppt,“ warnt Rehm, der betont, dass sich diese Situation mit “ mehr Umsicht und weniger Selbstherrlichkeit“ hätte vermeiden lassen. Jahrelang sei klar gewesen, dass im Zuge des Murkraftwerksbaues hier ein Uferumgestaltungsprojekt vorzulegen sei. Dies erst quasi in letzter Sekunde zu machen und dann wegen einer Lappalie Gefahr im Verzug auszurufen um den nunmehr historischen Bescheid vollstreckbar zu machen nur weil man die Baustraße des Zentralen Speicherkanal mitbenützen wollte, sei entweder Kalkül oder Unvermögen und in jedem Fall ein schweres Foul gewesen, mit dem man sich aber letztlich verspekuliert habe. Als Wermutstropfen blieben vermeidbare Schäden an der Natur. „Weiters liegen uns Berichte vor, dass sogar entgegen der kolportierten Absicht, die LKW dennoch durch die Stadt gefahren sind und das tatsächliche Baugeschehen wie von vielen anderen Projekten bekannt anders gelaufen ist als vorgegeben. Jetzt gilt es, das Beste aus der Situation zu machen, und Projektanpassungen vorzunehmen,“ so Rehm abschließend.

Wolfgang Rehm, 0699/12419913, virus.umweltbureau@wuk.at

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