„Bürgeranwalt“ mit Peter Resetarits diskutiert 2.000. Fall in der Sendungsgeschichte – am 10. April um 18.00 Uhr in ORF 2
Wien (OTS) – Im 20. Jahr der Zusammenarbeit mit der Volksanwaltschaft wird in „Bürgeranwalt“ bei Peter Resetarits am Samstag, dem 10. April 2021, um 18.00 Uhr in ORF 2 der 2.000. Fall der Sendungsgeschichte diskutiert.
Die Erfolgsbilanz in inhaltlicher Hinsicht liest sich aus Sicht der Volksanwaltschaft so: „Die von der Volksanwaltschaft in ‚Bürgeranwalt‘ thematisierten Fälle, die ein individuelles Problem mit einer Behörde betroffen haben, konnten so gut wie immer entweder vollständig im Sinne der Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführer gelöst werden, oder es konnten zumindest deutliche Verbesserungen erzielt werden.“ Die Probleme der Bürgerinnen und Bürger mit Behörden oder sonstigen „übermächtigen“ Gegnerinnen und Gegner aus der Privatwirtschaft stoßen heuer auf besonders hohes Publikumsinteresse:
Im Schnitt 507.000 Zuschauerinnen und Zuschauer haben 2021 die Vorabendsendung verfolgt – das bedeutet Rekord in der Sendungshistorie.
Der 2.000. Fall ist in gewisser Weise ein „Klassiker“ der Beschwerdefälle. Mehrere Menschen sind auf den guten Willen eines Nachbarn angewiesen, doch der beharrt darauf, dass niemand sein Grundstück betreten oder befahren darf. Das hat für die anderen mitunter fatale Konsequenzen: In Heiligenbrunn im Südburgenland ist ein Kanal verstopft, an dem vier Grundstücke hängen. Doch Frau T., in deren Garten sich der Zugang zum Kanal befindet, verwehrt dem Räumungsunternehmen den Zutritt zu ihrem Grundstück. Die anderen drei Anrainer/innen sind wegen der in ihren Häusern aufgestauten Fäkalien verzweifelt. Volksanwalt Werner Amon sieht die Bezirkshauptmannschaft Güssing in der Pflicht, das Problem zu lösen.
Wesentliches Sendungselement bei „Bürgeranwalt“ ist das Dranbleiben und Nachfragen bei bereits gezeigten Fällen. So wird dieses Mal berichtet, was sich bei sogenannten Helikopter-Grundstücken am Irrsee in Oberösterreich und im steirischen Feistritztal nach der Sendung getan hat. In beiden Fällen haben Hausbesitzerinnen und -besitzer beklagt, dass ihnen die Zufahrt zu ihren Häusern von Nachbarn oder wegen einer Widmungsproblematik verwehrt wird. Sie könnten nur mit einem Helikopter rechtlich korrekt zum Eigenheim gelangen. Nach einer Diskussion im „Bürgeranwalt“-Studio zeichnen sich in beiden Fällen konkrete Lösungen ab.
Im letzten Fall beklagen Wohnungseigentümer/innen in Wien Penzing, dass eine Generalsanierung des Daches ihrer Wohnhausanlage drei Millionen Euro kosten soll. Warum hat man sie beim Kauf der von der BUWOG verwalteten Wohnungen nicht darauf hingewiesen, dass hohe Kosten auf sie zukommen? Was ist mit den Rücklagen passiert, die angespart wurden? Hat die Hausverwaltung schlecht gewirtschaftet?
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