Initiative Denkmalschutz: Laufend Abrisse denkmalgeschützter Gebäude. Allein zwei in Mariazell seit Nov. 2020. Denkmalreform nötig!

Bundesregierung aufgefordert – wie im Regierungsprogramm beschlossen – Bundesdenkmalamt zu stärken: Mit besserem Denkmalschutzgesetz und Erhaltungspflicht für Eigentümer!

Wien (OTS) – Ende März wurde das „Gasthaus zur steirischen Grenze“ im Halltal (Mariazell) für die Öffentlichkeit überraschend dem Erdboden gleichgemacht. Das Problem: Viele Gebäude in Österreich stehen nur „per Verdacht“ unter Denkmalschutz (gemäß § 2a Denkmalschutzgesetz). So kann es geschehen, dass das Denkmalamt „plötzlich“ (April 2020) zum Schluss kommt, dieses auf jeden Fall erhaltenswerte Kulturgut entspräche doch nicht den hohen gesetzlichen Denkmalschutz-Kriterien. Hier wäre eine Denkmalschutz-Reform dringend nötig, einerseits, um die Öffentlichkeit bei diesen Vorgängen frühzeitig informativ einzubinden, andererseits, damit vor der Zerstörung der Denkmalbeirat verpflichtend angehört werden muss (§ 5), so wie im Falle einer Unterschutzstellung per Bescheid (§ 3 DMSG) zwingend vorgeschrieben!

Ehemaliges Hotel Marienwasserfall im November 2020 abgerissen

Noch schlimmer die Vorgänge beim seit 2002 denkmalgeschützten ‚Hotel Marienwasserfall‘ in der Grünau. Dieses Gebäude wurde durch jahrelanges Verfallenlassen so schwer durch Schnee und Wassereinbruch beschädigt, sodass es im Juni 2020 aus dem Denkmalschutz entlassen und im November abgerissen wurde (nur das Wandbild bleibt erhalten).

Forderung: Erhaltungspflicht und Anreize für Denkmal-Eigentümer

Warum ist das so einfach möglich? Weil für den Eigentümer keine Erhaltungspflicht im Denkmalschutzgesetz vorgesehen ist. Österreich ist eines der letzten Europaratsmitglieder, das die „Konvention von Granada“ (1985) noch immer nicht ratifiziert hat, sodass Eigentümer ihre Denkmäler weitgehend konsequenzlos verfallen lassen dürfen. Diese Erhaltungspflicht ist eine langjährige Forderung unseres Vereins, wobei die Umsetzung mit mehr Anreizen für die Erhaltung, Sanierung und Restaurierung einhergehen muss (z.B. steuerlich).

Abbrüche: Auch ein Versagen der Bundesländer und Gemeinden!

Das „Gasthaus zur steirischen Grenze“ war zweifellos ein erhaltenswertes Kulturgut. Für das regional bedeutende Kulturerbe wären aber primär die Gemeinden und Bundesländer selbst zuständig. Auch hier ist mehr Engagement der Politik dringend nötig (vgl. unsere OTS 7.4.2020: [„Ortsbildschutz in der Steiermark sanft entschlafen?“]
(https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20200407_OTS0017)).

Markus Landerer (0699/1024 4216) und DI Dr. Alexander Schmiderer (0664/750 545 42), Verein Initiative Denkmalschutz, www.idms.at

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