Leise, bitte!
Das Thema Lärm muss aus vielen verschiedenen Blickwinkeln betrachtet werden
* Am 28. April 2021 findet der internationale Tag gegen Lärm statt.
* Für eine konzentrierte Tätigkeit wünschen wir uns Ruhe und eine leise Umgebung.
* Aber weder in Großraumbüros noch im Homeoffice ist dies immer möglich.
Oft helfen interne Vereinbarungen und Regelungen. Ausreichend Räumlichkeiten für den Rückzug bei lauteren Tätigkeiten wären zwar von Vorteil, sind aber nicht immer vorhanden. Denn auch das zeitweilige Zurückziehen in einen – noch so kleinen – Ruheraum bringt großen Nutzen für eine bessere Konzentration und reibungsfreie Zusammenarbeit. Im Homeoffice ist dies mit all seinen Vorteilen aber deutlich komplexer und aufwendiger – denn hier sind nicht nur die unternehmerischen Aspekte sondern auch die familiären Bedürfnisse zu berücksichtigen. Eine gute Mischung aus Feingefühl, Organisationstalent und Durchhaltevermögen ist für eine umsichtige und erfolgreiche Lösungsstrategie sicherlich eine wertvolle Hilfe.
Zwischen Lärm und genussvoll erlebter Geräuschkulisse
Jeder Mensch empfindet die Schwelle zum Lärm anders. Zudem kommt, dass wir in verschiedenen Situationen unterschiedlich für Lärm oder Stille empfänglich sind. In einer Disco sucht man bewusst die laute Musik zum Abschalten und „Entspannen“. In einer Kirche zum Beispiel suchen Menschen einen Ort der Stille, können aber ebenso von einem akustisch raumfüllenden Konzert hingerissen sein.
Manchmal sind wir von Vogelgezwitscher begeistert und lauschen gespannt den Tönen, dann wieder wollen wir uns konzentrieren und der Vogel vor unserem Fenster raubt uns den letzten Nerv.
Die Schwelle bzw. die individuellen Grenzen zwischen störendem Lärm und genussvoll erlebter oder gewünschter Geräuschkulisse werden immer vorhanden sein und damit wird eine zufriedenstellende Lösung zur Lärmreduktion bzw. -optimierung sehr komplex und oftmals nur mit einer vielschichtigen Lösungsstrategie und umfassender Einbeziehung der Beteiligten zu erreichen sein.
So muss das Thema Lärm aus vielen verschiedenen Blickwinkeln betrachtet werden. Nicht nur medizinische und persönliche Aspekte sind relevant, sondern auch die Vorgaben des Arbeitnehmer*innenschutzes.
Geschädigtes Hörvermögen vermindert die Lebensqualität
Wenn man den Lärm auf eine körperliche und psychische Belastung reduziert, so können sowohl langanhaltender Lärm ab einem Dauerschallpegel von 80dB als auch ein kurzer Impulslärm ab 120dB zu Schädigungen im Ohr führen – und diese sind irreversibel, denn die Lärmschwingungen werden im Innenohr von feinen Haaren aufgenommen und weitergeleitet. Ist die Schwingung bzw. der Lärm zu groß, so bricht das Härchen ab und regeneriert sich auch nicht mehr. Es bleibt ein dauerhafter Schaden, der das Hörvermögen, speziell in vielfältigen Lärmsituationen wie bei Gesprächen in Gruppen in lauter Umgebung, negativ beeinflusst und die Lebensqualität vermindert.
Kollektiver Lärmschutz versus individuellem Gehörschutz
Speziell am Arbeitsplatz muss ab 80bB ein Gehörschutz angeboten werden und ab 85dB verpflichtend verwendet werden, dies ist beim Arbeiten mit Maschinen sehr oft der Fall.
Prinzipiell ist ein kollektiver Lärmschutz, also das Reduzieren von Lärm bzw. das Einhausen der Lärmquelle, dem individuellen Lärmschutz (Gehörschutz) aber vorzuziehen. Wie bereits oben erwähnt, sind speziell in Großraumbüros neben der Bereitstellung von Rückzugsbereichen und Besprechungsräumen schalldämmende Maßnahmen und begleitende Verhaltensregeln wichtig. Zusätzlich sind den Mitarbeiter*innen in Lärmbereichen unter bestimmten Voraussetzungen auch regelmäßige Untersuchungen der Hörfähigkeit anzubieten.
Beim erholsamen Schlaf ist erweisen, dass ein permanenter Geräuschpegel die Erholung deutlich reduziert und den Stresslevel kontinuierlich steigert. Das nachhaltige “körperliche und geistige Abschalten ist ohne akustisches Abschalten” kaum möglich. Ruhe ist hier ein unerlässlicher Baustein für unsere Gesundheit und eine unabdingbare Voraussetzung für erfolgreiche Arbeit.
Dezibel-Tabelle:
Die Lautstärke Einheit wird in Dezibel (dB) gemessen. Der menschliche Hörbereich reicht von absoluter Stille 0 dB, über leises Flüstern 30dB, bis hin zum ohrenbetäubenden Lärm eines Düsentriebwerkes 140dB. Zwei gleichgroße Schalquellen erhöhen den Schallpegelzuwachs um 3dB, das bedeutet, dass zum Beispiel zwei Bohrhämmer mit je 83dB gemeinsam 86dB (verpflichtendes Tragen eines Gehörschutzes!) ergeben. Daher macht es auch einen enormen Unterschied, ob ein Geschirrspüler mit 40 oder 43dB angeschafft wird.
Autor: Matthias Welkens, Ergotherapeut und Leiter des IBG-Bereiches Arbeitssicherheit und Ergonomie, beschäftigt sich mit den unterschiedlichen Facetten des Arbeitnehmerschutzes und der ergonomischen Arbeitsplatzgestaltung.
IBG GmbH, gegründet 1995, ist mit über 165 MitarbeiterInnen, davon 70 Arbeitsmediziner*innen, Österreichs größte Unternehmensberatung im Bereich des Betrieblichen Gesundheitsmanagement. IBG ist in ganz Österreich vertreten.
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