Menschenrechtswidrige Zustände im Maßnahmenvollzug
Außergerichtliche Einigung am EGMR | Überfüllung der Anstalten hat verheerende Auswirkungen auf Behandlung
Wien (OTS) – Die katastrophalen Missstände im Maßnahmenvollzug waren erneut Gegenstand eines Verfahrens am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gegen Österreich. Nachdem der heimische Umgang mit „geistig abnormen Rechtsbrechern“ vom EGMR bereits in den Jahren 2015 und 2017 als rechtswidrig eingestuft wurde, hat der Gerichtshof Ende April einer außergerichtlichen Einigung im Fall A. vs. Austria zugestimmt.
Österreich bezahlt 6.000 Euro
Die österreichische Bundesregierung einigte sich mit der Mutter des zwischenzeitlich im Maßnahmenvollzug verstorbenen Untergebrachten auf eine Zahlung von 6.000 Euro. A. war in der Justizanstalt Asten untergebracht und wandte sich mit einer Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. In seiner Beschwerde machte A. geltend, dass psychiatrische Sachverständige festgestellt hatten, dass seine Geisteskrankheit in Remission war und er keine Gefahr mehr für die Gesellschaft darstelle. Folglich stelle seine weitere Unterbringung einen Verstoß gegen Artikel 5 der Konvention dar.
Die Interessensvertretung SiM fordert bereits seit Jahren eine Reform des Maßnahmenvollzugs auf Basis der Expertenempfehlungen des Justizministeriums aus 2015 ein. SiM-Juristin Sonja Vrbovszky begleitete A. und brachte die Klage beim EGMR ein: „Aufgrund der tragischen Umstände des Falles, war es im Sinne der Angehörigen einen langen Rechtsstreit mit der Republik zu vermeiden. Andernfalls hätte das streitige Verfahren wohl mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer weiteren Verurteilung der Republik Österreich vor dem EGMR geführt. Dies war offenbar auch der Republik bewusst, sodass auch sie dem Vergleich zugestimmt hat.“
Keine Behandlung wegen Ressourcen-Not
Eine Besserung ist aktuell nicht in Sicht. So heißt es in einer kürzlich übermittelten Stellungnahme der Justizanstalt Josefstadt zur Behandlung eines Untergebrachten, dass „keinerlei lege artis Therapien“ angeboten werden. Weiters heißt es: „Aufgrund der strukturellen Gegebenheiten und der eingeschränkten Ressourcen konnte bislang nur eingeschränkt gearbeitet werden“. SiM-Obmann Markus Drechsler folgert daraus, dass „der Maßnahmenvollzug zu einer reinen Sicherungsverwahrung verkommen ist. Therapie statt Strafe findet nun oft nicht einmal mehr ansatzweise statt.“
Mit Stand 1. April 2021 befinden sich über 1.290 Menschen im Maßnahmenvollzug. Tendenz seit Jahren steigend. „Diesen Anstieg muss man abbremsen! Es sind menschenunwürdige Bedingungen für Menschen mit psychischen Erkrankungen, durch eine hochproblematische Überfüllung der Anstalten. Wie viele Klagen müssen noch folgen, bis endlich nachhaltige und grundlegende Reformschritte eingeleitet werden?“, schließt Drechsler.
SiM Selbst- und Interessensvertretung zum Maßnahmenvollzug
Markus Drechsler
Obmann
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markus.drechsler@massnahmenvollzug.net
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