S34: VIRUS, „Umwelt-Lebenswert Ober-Grafendorf“ und „S34-Sinnlos“ rufen beide Höchstgerichte an

Wien (OTS) – Die Umweltorganisation VIRUS gibt bekannt, dass sie betreffend die äußerst umstrittene S34 Traisentalschnellstraße sowohl den Verfassungsgerichtshof als auch den Verwaltungsgerichtshof eingeschaltet hat. Sprecher Wolfgang Rehm: „Ignoranz beim Bundesverwaltungsgericht, sowie alte Versäumnisse bei einem von uns seit 2005 bekämpften Projekt, das nie hätte als hochrangig klassifiziert werden dürfen, rechtfertigen den großen Aufwand der mit einem Gang zu beiden Höchstgerichten verbunden ist“.

Gemeinsam mit der der Bürgerinitiative „S34- Sinnlos“ und dem „Verein Umwelt-Lebenswert Ober-Grafendorf“, einer weiteren Umweltorganisation habe man sich seit 2016 durch eine UVP gekämpft, die Prestigeprojekte wie die S34 in einzigartiger Weise privilegiere. Finanzielle Beteiligung an den beträchtlichen Kosten wurde VIRUS vom Bürgerinitiativenverein des grünen Parlamentsklubs, der diesbezüglich ein Alleinstellungsmerkmal habe, zugesagt. „Die nun ergriffenen außerordentlichen Rechtsmittel haben keine aufschiebende Wirkung aber das nachgelagerte Naturschutzverfahren ist aufgrund der ebenfalls eingebrachten Beschwerden jetzt zweitinstanzlich beim BVwG anhängig und damit nicht rechtskräftig. Das Projekt der Alt-Betonierer verfügt deshalb aktuell noch nicht über alle erforderlichen Bewilligungen in rechtskräftiger Form, und ist ein Baubeginn daher nicht möglich,“so Rehm. Neben der Sorge ums Schutzgut Wasser seien auch Landwirte hart betroffen und entzünde sich gerade aktuell der Unmut über ein derartiges Vorhaben, das dem viel beredeten Bodenschutz ebenso Hohn spreche, wie dem erforderlichen Klimaschutz. „Gerade dafür bietet die Umweltverträglichkeitsprüfung jedoch keinen Ansatzpunkt, hat keinerlei konkrete Kriterien und haben wir vergeblich versucht auch nur Kompensationsauflagen durchzusetzen,“ so UVP-Experte Rehm. Die Höchstgerichte würden mit der seinerzeit verunglückten und europarechtswidrig durchgeführten Strategischen Umweltprüfung ebenso befasst, wie mit der Tatsache, dass das Projekt im Widerspruch zum Bundesstraßengesetz stehe. „Wir kennen aufgrund unserer österreichweiten Tätigkeit her viele kontraproduktive und umweltschädliche Autobahnen aber keine ist von ihrer Verkehrsfunktion dermaßen unwürdig, ins Bundesstraßengesetz aufgenommen zu werden, wie die S34″. Offensichtlich entzünde sich in der Region gerade verstärkter Unmut über das Projekt und lodere das Feuer gegen die trotz Klimawandel ungebremste Betonierwut. “ Die Rechtsfolgen europarechtswidrigen Handels seien bei der S34 ebenso zu beseitigen, wie bei der vom gleichen Mangel gezeichneten und ebenso seit Jahrzehnten umstrittenen S8 Marchfeld-Schnellstraße. „Schon einmal im Jahre 2002 ist die S34 aus dem Verzeichnis der hochrangigen Straßen und damit der Asfinag-Zuständigkeit gestrichen worden, das muss nun ein zweites Mal gelingen, diesmal endgültig und ohne Hintertür“, so Rehm abschließend.

Wolfgang Rehm, 0699/12419913, virus.umweltbureau@wuk.at

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